Erschienen in:
01.05.2015 | Medizinrecht
Risiken der Nullbeteiligung an einer Berufsausübungsgemeinschaft (I)
Steuerliche Erwägungen
verfasst von:
Michael Munding, Oliver Drifthaus
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 2/2015
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Auszug
Junge ärztliche Kollegen werden häufig während einer Probephase mit einer sog. Nullbeteiligung an einer Gemeinschaftspraxis (GP) beteiligt. Nullbeteiligung meint, dass der Junggesellschafter bei Eintritt keine Einlage leistet und bei seinem möglichen Ausscheiden keine Abfindung für den materiellen sowie immateriellen Anteil der Praxis von den Altgesellschaftern erhält. Meist erhalten die Nullgesellschafter als sog. Gewinnanteil in der Probephase nur einen prozentualen Anteil am eigenen (zahn-)ärztlichen Honorar. Erst nach Ablauf der Probezeit soll dann eine Beteiligung am materiellen und immateriellen Praxiswert erfolgen. Diese in der Praxis häufige Gestaltung führt nach 2 neuen Urteilen des Finanzgerichts Düsseldorf schnell zur Gewerbesteuerpflicht der Gemeinschaftspraxis (FG Düsseldorf v. 19.09.2013, Az: 11 K 3968/11 F und 11 K 3969/11 G). …