Erschienen in:
01.10.2022 | Industrieforum
Röntgenfilme einfach regelrecht entsorgen
verfasst von:
Redaktion Facharztmagazine
Erschienen in:
Orthopädie und Unfallchirurgie
|
Ausgabe 5/2022
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Auszug
Laut § 85 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz müssen Röntgenbilder, digitale Bild- und sonstige Untersuchungsdaten von Behandlungen 30 Jahre, von Untersuchungen zehn Jahre und bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden. Kann das Archiv geleert werden, bietet Schmidt + Kampshoff einen Service, der der Verwertungspflicht für Röntgenfilme und der DSGVO gerecht wird: Röntgenbilder und Datenträger werden mit Datensicherheitsbehältern in GPS-überwachten Spezialfahrzeugen zur eigenen Recyclinganlage transportiert und dort umweltgerecht verwertet. Je nach Menge und Qualität erhalten die Praxen eine Vergütung. …