Erschienen in:
14.11.2023 | Schäden durch UV-Strahlen | Leitthema
Hautkrebs durch solare Ultraviolettstrahlung am Arbeitsplatz
verfasst von:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, Prof. Dr. med. Swen Malte John
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 2/2024
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Zusammenfassung
Außenbeschäftigte sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an beruflich bedingtem Hautkrebs durch solare Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) im Sinne der Berufskrankheit (BK) Nummer 5103 zu erkranken. Seit der Novellierung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) im Jahr 2015 können unter der BK 5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung bei Außenbeschäftigten in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt werden. Die Hauptursache für nichtmelanozytären Hautkrebs (engl. „non-melanoma skin cancer“ [NMSC]) stellt solare UV-Strahlung da. Sie ist im Hinblick auf die Anzahl der exponierten Arbeitnehmer (d. h. Außenbeschäftigte) die relevanteste berufsbedingte kanzerogene Noxe. Mit dem Klimawandel assoziierte Umstände umfassen eine erhöhte terrestrische UV-Strahlung, einen Anstieg der Zahl wolkenloser Tage und damit auch der Zahl der Sonnenstunden, negative meteorologische Effekte auf die Ozonschicht in der Stratosphäre sowie sog. Niedrig-Ozon-Ereignisse und eine damit einhergehende regional intensivere UV-Strahlung. In der Zukunft werden umfassende Überlegungen anzustellen sein, wie Präventionskonzepte für die Vermeidung der Entstehung beruflichen Hautkrebses bei Außenbeschäftigten effektiv gestaltet werden können. Die Behandlung der künftigen Hautkrebsfälle wird durch deren beängstigend rasche Zunahme bei nur begrenzter Anzahl von Dermatologen eine besondere Herausforderung für die Versorgung darstellen. Es ist zu hoffen, dass die Prävention von Hautkrebserkrankungen in der Zukunft einen noch höheren Stellenwert einnehmen wird als bisher.