Erschienen in:
23.12.2022 | Schizophrenie | Originalien
Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie – reale Praxis in einem Verbund psychiatrischer Kliniken
verfasst von:
A. Weide, J. Vrinssen, O. Karasch, T. Blumenröder, A. Staninska, S. Engemann, M. Banger, M. Grümmer, R. Marggraf, J. Muysers, S. Rinckens, N. Scherbaum, T. Supprian, A. Tönnesen-Schlack, R. Mennicken, J. Zielasek, Prof. Dr. med. E. Gouzoulis-Mayfrank
Erschienen in:
Der Nervenarzt
|
Ausgabe 1/2023
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Behandlungsvereinbarungen (BehV) werden an vielen psychiatrischen Kliniken angeboten, aber sie werden wenig in Anspruch genommen.
Ziel der Arbeit
Untersucht wurden die Quoten von BehV unter stationären Patient*innen und die klinischen Charakteristika der Patient*innen, die eine BehV abschließen.
Material und Methoden
Retrospektive Analyse von Routinedaten aus der einheitlichen Statistikdatenbank/Basisdokumentation des LVR-Klinikverbunds mit neun psychiatrischen Fachkrankenhäusern. Es wurden alle voll- und teilstationär aufgenommenen Fälle der Jahre 2016 bis 2020 berücksichtigt. Erfasst wurden das Vorhandensein einer BehV, Alter, Geschlecht und Hauptdiagnose bei Entlassung sowie Voraufenthalte, Unterbringungen nach dem PsychKG NRW (Psychisch-Kranken-Gesetz Nordrhein-Westfalen) und Erfahrungen mit Zwangsmaßnahmen (Isolierung/Fixierung) in den 24 Monaten vor der Indexaufnahme.
Ergebnisse
Insgesamt 467 von 117.662 Patient*innen (0,4 %) hatten eine BehV abgeschlossen. Patient*innen mit BehV litten häufiger an einer Schizophrenie, einer bipolaren affektiven Störung oder an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung. In der Vorgeschichte hatten sie mehr stationäre Voraufenthalte und häufiger Erfahrungen mit Zwangsunterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Allerdings hatten 50 % der Patient*innen mit BehV andere Diagnosen und der überwiegende Teil dieser Patient*innen hatte in den vergangenen 24 Monaten keine unfreiwilligen Unterbringungen und keine Zwangsmaßnahmen aufgewiesen.
Diskussion
Behandlungsvereinbarungen werden insgesamt selten abgeschlossen. Das Angebot erreicht die gewünschte Zielgruppe der Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen und Vorerfahrungen mit unfreiwilligen Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen, aber auch andere Patient*innen. Ergänzende qualitative Untersuchungen sind erforderlich, um Inhalte und Zielsetzungen von BehV näher zu analysieren.