Seit ihrer Einführung haben sich Calcineurininhibitoren (CNI) wie Tacrolimus als zentrale therapeutische Eckpfeiler der Immunsuppression nach solider Organtransplantation bewährt. Transplantatempfänger sind auf eine kontinuierliche Therapieeinstellung angewiesen: Medikationsfehler, unzureichende Adhärenz oder auch ein unkontrollierter Wechsel zwischen CNI-Präparaten können schwerwiegende Konsequenzen für die Therapiesicherheit haben. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Darreichungsform von Tacrolimus „Hartkapsel, retardiert“, in die sogenannte Substitutionsausschlussliste aufzunehmen, d. h. der Apotheker darf Tacrolimus fortan nicht unkontrolliert durch ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel austauschen.