Erschienen in:
03.03.2015 | recht steuern wirtschaft
Gewerbesteuerfalle bei der Beschäftigung angestellter Zahnärzte
Ständige Aufsicht ist nicht notwendig
verfasst von:
Michael Laufenberg
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Die Anzahl angestellter Zahnärzte in Zahnarztpraxen nimmt stetig zu. Praxisinhaber, die Zahnärzte anstellen, geraten jedoch leicht in die Gewerbesteuerfalle, weil das Finanzamt ihre Einkünfte wegen des Anstellungsverhältnisses als gewerblich qualifiziert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu Stellung bezogen.