Skip to main content
Erschienen in: Strahlentherapie und Onkologie 2/2024

Open Access 23.10.2023 | Strahlentherapie | Stellungnahme

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) mahnt stationäre strahlentherapeutische Versorgung an

Stellungnahme zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.08.2023 zur Erbringung stationärer strahlentherapeutischer Leistungen

verfasst von: Rainer Fietkau, Ulrike Höller, Michael van Kampen, Mechthild Krause, Cordula Petersen, Dirk Vordermark

Erschienen in: Strahlentherapie und Onkologie | Ausgabe 2/2024

download
DOWNLOAD
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
Hinweise

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29.08.2023 festgestellt, dass ein Krankenhaus, das keinen Versorgungsauftrag für die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen hat, solche Leistungen stationär nicht erbringen und abrechnen kann (Verhandlung B 1 KR 18/22 R).
Die Strahlentherapie ist eine wesentliche Säule der Behandlungskonzepte von Tumorerkrankungen. Sie wird in Deutschland überwiegend ambulant erbracht. Patient:innen mit starker Symptombelastung durch die Tumorerkrankung, mit starken therapiebedingten Nebenwirkungen oder mit sehr intensiven und belastenden Therapiekonzepten – z. B. einer kombinierten Radiochemotherapie – benötigen jedoch eine stationäre Betreuung während der Strahlenbehandlung. Dabei kann der stationäre Behandlungsbedarf bereits ab Beginn einer Strahlenbehandlung bestehen oder erst im Verlauf einer ambulant begonnenen Bestrahlungsserie auftreten. Diese stationäre Aufnahme ist bei bestimmten Diagnosen sogar unabdingbar.
In Deutschland werden kontinuierlich pro Jahr etwa 90.000 stationäre Behandlungsfälle mit in Summe etwa 350.000 Strahlentherapieleistungen erbracht [1]. Die aktuelle Statistik des Bundesamtes für Strahlenschutz kommt zu dem Ergebnis, dass pro Jahr etwa 43.000 Strahlentherapien von Tumorerkrankungen zumindest teilweise stationär durchgeführt wurden, wobei berücksichtigt ist, dass innerhalb einer Strahlentherapie mehrere stationäre Aufenthalte („Fälle“) erforderlich werden können [2]. Nach diesen Zahlen werden knapp 20 % der Strahlentherapien von Tumorerkrankungen stationär erbracht.
Die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen in Deutschland beruht bisher auf verschiedenen organisatorischen Modellen. Neben Krankenhäusern mit eigener Klinik oder Abteilung für Strahlentherapie mit häufig auch eigenem stationärem Bereich haben sich an vielen Standorten Kooperationsmodelle mit Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen ausschließlich durch einen Kooperationspartner (Praxis oder Medizinisches Versorgungszentrum) entwickelt.
Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) sieht in der mit dem o. g. Urteil bestehenden Rechtslage zusammen mit den über die letzten Jahre geschaffenen Strukturen einer teilweise kompletten Trennung der ambulanten von der stationären Versorgung (Abschaffung der Strahlentherapie-Hauptabteilungen an Krankenhäusern) eine massive Gefährdung der Versorgung von Tumorpatient:innen in Deutschland. In den derzeitigen Versorgungsstrukturen verfügen viele Krankenhäuser nicht (mehr) über einen stationären Versorgungsauftrag für die Erbringung strahlentherapeutischer Leistungen und können somit derzeit keine stationäre Versorgung strahlentherapeutischer Patient:innen übernehmen.
Die DEGRO geht davon aus, dass aufgrund der weiten Verbreitung der genannten Kooperationsmodelle die vorhandenen Kapazitäten zur Erbringung stationärer Strahlentherapieleistungen an Kliniken mit entsprechendem Versorgungsauftrag derzeit in einigen Regionen nicht ausreichen, um den Bedarf an stationärer Strahlentherapie abzudecken. Aus medizinischer Sicht ist es essenziell, dass Versorgungsstrukturen rechtskonform so weiterentwickelt werden, dass Indikationen zur Strahlentherapie weiterhin allein anhand medizinischer Kriterien gestellt werden können und die in der Regel mehrwöchige Therapie zeitgerecht und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann, auch dann, wenn sie eine stationäre Behandlung erfordert.
Es besteht vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts eine dringende Notwendigkeit, Anpassungen zur Sicherstellung der Versorgung vorzunehmen. Zu betrachten sind strukturelle Änderungen mit Stärkung der stationären Strahlentherapie an den Klinikstandorten, die eine Erbringung stationärer Strahlentherapieleistungen auch dann ermöglichen, wenn ein Patient/eine Patientin unerwartet stationär behandelt werden muss. Die Absicherung der stationären strahlentherapeutischen Behandlung von Tumorpatient:innen muss in der aktuellen Planung zur Krankenhausreform berücksichtigt werden als eigener Leistungsbereich Strahlentherapie.

Interessenkonflikt

R. Fietkau, U. Höller, M. van Kampen, M. Krause, C. Petersen und D. Vordermark geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
download
DOWNLOAD
print
DRUCKEN

Unsere Produktempfehlungen

e.Med Interdisziplinär

Kombi-Abonnement

Jetzt e.Med zum Sonderpreis bestellen!

Für Ihren Erfolg in Klinik und Praxis - Die beste Hilfe in Ihrem Arbeitsalltag

Mit e.Med Interdisziplinär erhalten Sie Zugang zu allen CME-Fortbildungen und Fachzeitschriften auf SpringerMedizin.de.

Jetzt bestellen und 100 € sparen!

e.Med Radiologie

Kombi-Abonnement

Mit e.Med Radiologie erhalten Sie Zugang zu CME-Fortbildungen des Fachgebietes Radiologie, den Premium-Inhalten der radiologischen Fachzeitschriften, inklusive einer gedruckten Radiologie-Zeitschrift Ihrer Wahl.

Strahlentherapie und Onkologie

Print-Titel

•Übersichten, Originalien, Kasuistiken

•Kommentierte Literatur aus der Radioonkologie, Strahlenbiologie und -physik

Literatur
1.
Zurück zum Zitat Medenwald D, Fietkau R, Klautke G, Langer S, Würschmidt F, Vordermark D (2021) Trends in radiotherapy inpatient admissions in Germany: a population-based study over a 10-year period. Strahlenther Onkol 197(10):865–875CrossRefPubMedPubMedCentral Medenwald D, Fietkau R, Klautke G, Langer S, Würschmidt F, Vordermark D (2021) Trends in radiotherapy inpatient admissions in Germany: a population-based study over a 10-year period. Strahlenther Onkol 197(10):865–875CrossRefPubMedPubMedCentral
2.
Zurück zum Zitat Bundesamt für Strahlenschutz (2020) Erfassung der Häufigkeit von Strahlentherapien in Deutschland – Vorhaben 3618S42434 (urn:nbn:de:0221-2021010424620) Bundesamt für Strahlenschutz (2020) Erfassung der Häufigkeit von Strahlentherapien in Deutschland – Vorhaben 3618S42434 (urn:nbn:de:0221-2021010424620)
Metadaten
Titel
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) mahnt stationäre strahlentherapeutische Versorgung an
Stellungnahme zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.08.2023 zur Erbringung stationärer strahlentherapeutischer Leistungen
verfasst von
Rainer Fietkau
Ulrike Höller
Michael van Kampen
Mechthild Krause
Cordula Petersen
Dirk Vordermark
Publikationsdatum
23.10.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwort
Strahlentherapie
Erschienen in
Strahlentherapie und Onkologie / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0179-7158
Elektronische ISSN: 1439-099X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00066-023-02169-4

Weitere Artikel der Ausgabe 2/2024

Strahlentherapie und Onkologie 2/2024 Zur Ausgabe

Passend zum Thema

ANZEIGE

Umfrage: Topika mit Dexpanthenol bei Radiodermatitis empfohlen

In der topischen Prävention der akuten Radiodermatitis werden Zubereitungen mit Dexpanthenol oder Harnstoff von deutschsprachigen Fachkreisen in der Radioonkologie am häufigsten empfohlen und als am wirksamsten bewertet. Bei der Behandlung der strahlenbedingten Hautschäden liegen Topika mit Dexpanthenol oder Kortikosteroide vorn [1]. 

ANZEIGE

Handekzem: Adhärenz bei topischer Therapie nicht zufriedenstellend

Einer klinischen Studie zufolge wendet nur etwa die Hälfte der Ekzem-Patient:innen ihre topische Therapie mit Kortikosteroiden wie verordnet an. Darüber hinaus nahm die Adhärenz im Zeitverlauf weiter ab. Bei einer gleichzeitig applizierten barrierestabilisierenden Basiscreme blieb die Anwendungsfrequenz dagegen über die Zeit stabil [1]. 

ANZEIGE

Bepanthen® unterstützt bei vielen Indikationen die Regeneration der Haut

Content Hub

Bepanthen® Wund- und Heilsalbe wird heute wie bei der Einführung vor 70 Jahren erfolgreich bei kleinen Alltagsverletzungen eingesetzt. Moderne Forschung – Untersuchungen an Hautmodellen, Genexpressionsanalysen und klinische Studien – schafft darüber hinaus Evidenz für neue Anwendungsgebiete. So kann die Dexpanthenol-haltige Salbe heute z.B. zur Nachbehandlung einer Lasertherapie bei aktinischer Keratose oder Tattoo-Entfernung eingesetzt werden. Erfahren Sie hier mehr über moderne Forschung zu Bepanthen.

Bayer Vital GmbH