Im November 2020 gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anerkennung der Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) als Kassenleistung zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe bekannt. Der Beschluss wurde anschließend dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und trat im Februar 2021 mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Damit steht Ärzten neben der klassischen PAP- (Positive Airway Pressure) Therapie nun eine weitere Therapiemöglichkeit zur Verfügung, um behandlungsbedürftiger obstruktiver Schlafapnoe (OSA) zu begegnen.
12.08.2021 | Online-Artikel