Erschienen in:
02.02.2016 | recht steuern wirtschaft
BGH zum langjährigen Groupon-Streit
Urteil eröffnet keine Schlacht um Rabattgutscheine
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 21.05.2015 (Az. I ZR 183/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) den langjährigen Streit um die Zahnarztgutscheine auf dem Internetportal www.groupon.de entschieden. Der BGH erklärte die Angebote zahnärztlicher Leistungen auf der Seite zwar grundsätzlich für zulässig, wer jedoch meint, mit dem formal zugunsten von Groupon gefällten Urteil sei nun der Patientengewinnung über entgeltliche Gutscheine ein Freibrief erteilt, hat das Kleingedruckte des Urteils offenbar überlesen: Die von der Zahnärztekammer Nordrhein gesehene Gefahr, gegen die Berufsordnung zu verstoßen, bleibt.