Erschienen in:
05.02.2014 | recht | steuern | wirtschaft
Versandkosten bei Praxislabor nicht berechnungsfähig
Porto muss der Zahnarzt übernehmen
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
Das eigene Praxislabor muss nicht zwingend in den Praxisräumlichkeiten betrieben werden. Es ist zulässig, ein Praxislabor in ausgelagerten Räumlichkeiten zu betreiben, wobei auch eine überörtliche Praxislaborgemeinschaft grundsätzlich möglich ist. In einem vom Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 07.07.2010 (S 12 KA 664/09) entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob ein Zahnarzt bei der Zahnersatzabrechnung Kosten für den Versand zwischen seiner Zahnarztpraxis und seinem Eigenlabor geltend machen kann.