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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 11/2015

07.11.2015 | aktuell

Deutsche Ärzteversicherung

Versicherungsschutz für zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen

verfasst von: red

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 11/2015

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Auszug

Die Deutsche Ärzteversicherung hat aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation beschlossen, Ärzten und Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten. Jedem Arzt und Zahnarzt wird auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte und Zahnärzte gilt. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des jeweiligen Bundeslandes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden. Nach derzeitigen Überlegungen der Bundesländer sollen Ärzte und Zahnärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden, für die ambulante Behandlung auf ehrenamtlicher Basis eingesetzt werden. Nordrhein-Westfalen hat hierzu festgestellt, dass hier das Staatshaftungsrecht anzuwenden ist und Ansprüche somit gegen das Land zu richten sind. Bei grober Fahrlässigkeit kann das Land Rückgriff auf den Arzt und Zahnarzt nehmen. Die Berufshaftpflicht-Versicherungsverträge der Deutschen Ärzteversicherung bieten auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. …
Metadaten
Titel
Deutsche Ärzteversicherung
Versicherungsschutz für zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen
verfasst von
red
Publikationsdatum
07.11.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 11/2015
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-015-5920-4

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