Erschienen in:
01.03.2023 | Einführung zum Thema
Was „Medizinrecht“ bedeutet, ist irgendwie klar, … oder nicht?
verfasst von:
Prof. Dr. Knut Albrecht, Prof. Dr. Thomas Enzmann, Prof. Dr. Andreas Gross
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 3/2023
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Auszug
Die tägliche Arbeit in der Urologischen Klinik oder Praxis ist von zahlreichen inneren und äußeren Anforderungen bzw. Einflüssen gekennzeichnet. Sollte es zu einem Schadensvorwurf kommen, gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsnormen. Hier können die ÄrztInnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit u. a. mit Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Strafgesetzbuch (StGB), als auch mit Normen aus dem ärztlichen Standesrecht konfrontiert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass beim Zusammentreffen von Medizin und Recht Unklarheiten bestehen können, welche insbesondere vor dem Hintergrund eines sich immer weiterentwickelnden medizinischen Fortschritts fachliche Kontroversen, beispielsweise im Rahmen eines Behandlungsfehlervorwurfs, nach sich ziehen können. …