Zusammenfassung
Mit dem vermehrten Einsatz bildgebender Verfahren in Diagnostik und Forschung stoßen Ärzte und Forscher zunehmend auf Anomalien, die außerhalb ihrer ursprünglichen Suchintention liegen. Solche »Zufalls(be)funde« sind ein zweischneidiges Schwert: Einerseits ermöglichen sie eine frühzeitige Aufdeckung von Krankheiten, andererseits kann das Wissen um sie jedoch auch zusätzliche gesundheitliche Probleme auslösen und zu wesentlichen Nachteilen versicherungs- und arbeitsrechtlicher Art führen. Der Frage, ob bzw. unter welchen Bedingungen Patienten/Probanden Zufalls(be)funde mitzuteilen sind, kommt daher entscheidende Bedeutung zu. Während der Umgang mit Zufallsbefunden in der Diagnostik umfassend geregelt ist, besteht in der Forschung weiterhin Unklarheit. In diesem Beitrag werden daher auch gerade die rechtlichen Rahmenbedingungen des Umgangs mit Zufallsfunden in der Forschung näher beleuchtet, der ethische Diskussionsstand dargestellt sowie Empfehlungen für die Praxis abgegeben.