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Erschienen in: Die Onkologie 1/2024

Open Access 01.12.2023 | Leitthema

Zur Ethik der Forschungsnutzung von Patientendaten

Rollen der Patienten und Ärzte

verfasst von: Dr. phil. Christoph Schickhardt, Dr. phil. Katja Mehlis, Prof. Dr. med. Dr. phil. Eva C. Winkler, Dr. phil. Martin Jungkunz

Erschienen in: Die Onkologie | Ausgabe 1/2024

Zusammenfassung

Hintergrund

Die Nutzung von Patientendaten aus Diagnostik und Therapie birgt Potenzial für medizinischen Fortschritt, wirft aber auch ethische Fragen mit Blick auf Patienten und Ärzte auf.

Fragestellung

Welche ethischen Herausforderungen mit Blick auf Patienten und Ärzte gibt es bei der Sekundärnutzung von Patientendaten? Was dürfen sie erwarten und was sollten sie beitragen? Welche Einstellungen haben Ärzte und Patienten hinsichtlich der Sekundärnutzung von Patientendaten?

Material und Methode

Der Artikel stellt zusammenfassend ethische und sozialwissenschaftliche Ergebnisse aus dem interdisziplinären und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten LinCDat-Verbundprojekt vor, die mit ethisch-konzeptionellen Analysen bzw. mit quantitativen sozialempirischen Befragungen gewonnen wurden.

Ergebnisse

Patienten und Ärzte haben unter bestimmten Bedingungen die grundsätzliche moralische Pflicht, die Sekundärnutzung zu unterstützen. Befragte Patienten und Ärzte zeigten sich mit großer Mehrheit bereit, die Sekundärnutzung zu unterstützen.

Schlussfolgerung

Patientendaten sollten für die Forschung genutzt werden. Für viele ethische Aspekte (Akzeptanz der breiten Einwilligung, Zumutbarkeit, moralische Pflichten) der Sekundärnutzung von Patientendaten spielt die praktische Umsetzung (Datenschutzmaßnahmen, Governance-Rahmen, zusätzliche Aufwände) eine wichtige Rolle.
Hinweise
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Daten aus Diagnose und Behandlung von Patienten und Patientinnen können von erheblichem Wert für die medizinische Forschung und die Verbesserung der Patientenversorgung sein. Allerdings liegt dieses Potenzial in Deutschland aktuell weitgehend brach. Es gibt aber nun auch in Deutschland starke Bestrebungen, die Nutzung von Patientendaten für Forschungszwecke zu erleichtern und systematisch zu etablieren. Gleichzeitig stellen sich jedoch mit Blick auf die Patienten bzw. Patientinnen und Ärzte bzw. Ärztinnen ethische Fragen, die in der Praxis zu konkreten Herausforderungen werden.

Probleme der Sekundärnutzung von Daten

Patientendaten, die im Rahmen und zum Zweck der Diagnose und Therapie von Patienten und Patientinnen erzeugt werden, können genutzt werden, um jenseits der individuellen Patientenversorgung Kenntnisse über allgemeinere medizinische Sachverhalte zu gewinnen. Es gibt ein breites Spektrum derartiger Sekundärnutzung bzw. von Lern- und Forschungsaktivitäten, in denen Patientendaten zur Gewinnung von Erkenntnissen verwendet werden können [1, 2].
Die Daten aus der Versorgung werden kaum zur sekundären Forschung verwendet und ausgewertet
Welcher Patient einer onkologischen Klinik fände es nicht gut, wenn er davon ausgehen könnte, dass den Ärzten und Ärztinnen bei seiner Behandlung möglichst viele Erkenntnisse aus Analysen früherer Behandlungen ähnlicher Patienten und Patientinnen zur Verfügung stehen? Die Realität in Deutschland ist hingegen, dass die Daten aus der Versorgung kaum zur sekundären Forschung verwendet und ausgewertet werden. Im Bereich der Onkologie gibt es zwar in Deutschland immerhin die Landeskrebsregister und das Bundeskrebsregister, für deren Bestückung mit Daten sogar spezifische gesetzliche Grundlagen bestehen. Allerdings sammeln diese Krebsregister nur sehr grobkörnig Daten und können daher weder laufende Behandlungen von Krebspatienten klinisch relevant informieren, noch sind die Daten ausreichend detailliert, um Forschung jenseits epidemiologischer Grundfaktoren zu ermöglichen. In den USA verfolgt das von der American Society of Clinical Oncologists (ASCO) unterstützte Projekt CancerLinQ das anspruchsvolle Ziel, alle klinischen Daten von Millionen von Krebspatienten in den USA zu sammeln und auszuwerten, um über die Krebsversorgung zu informieren und diese zu verbessern. In Deutschland widmet sich seit einigen Jahren vor allem die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Medizininformatik-Initiative (MII) dem Ziel, Strukturen und Verfahren zu etablieren, um Daten von Patienten und Patientinnen – zunächst fast ausschließlich von Universitätskliniken – für die Forschung zu sammeln, zu vernetzen und verfügbar zu machen.
Die vielversprechende Sekundärnutzung von Patientendaten wirft allerdings neben technischen und organisatorischen Herausforderungen auch eine Reihe ethischer Fragen auf. Schließlich handelt es sich bei Patientendaten um sehr persönliche und sensible Daten aus dem besonders vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnis. Unter welchen Bedingungen darf man Patientendaten für die Forschung nutzen und welche Rolle soll dabei die Patientenaufklärung und -einwilligung spielen? Dürfen Ärzte und Ärztinnen die Patientendaten weitergeben – haben sie dazu gar eine professionsethische Pflicht? Relevant für die Bewertung und praxisorientierte Beantwortung dieser ethischen Fragestellungen sind natürlich auch sozialempirische Kenntnisse: Was denken Patienten und Patientinnen sowie Ärzte und Ärztinnen über die Nutzung von Patientendaten? Welche Befürchtungen haben sie? Dem vorliegenden Artikel liegt die ethische und sozialempirische Forschung aus dem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten LinCDat-Projekt zugrunde, dessen Ergebnisse in zumeist englischsprachigen wissenschaftlichen Fachartikeln publiziert wurden.1

Rolle der Patienten

Unterschiedliche Einwilligungsmodelle

Die Sekundärnutzung der Behandlungsdaten berührt natürlich die Rechte der Patienten und Patientinnen auf Schweigepflicht, Vertraulichkeit und informationelle Selbstbestimmung. Zwar werden direkt-identifizierende Merkmale wie Klarnamen vor der Sekundärnutzung verschlüsselt oder aus den Daten entfernt. Dennoch können die Daten gewöhnlich nicht als wirklich anonym betrachtet werden, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Patientin anhand ihrer Behandlungsdaten durch Dritte (illegalerweise) reidentifiziert werden könnte. Zur Lösung des Konflikts zwischen den Rechten der Patienten und Patientinnen und der Sekundärnutzung ihrer Daten bietet es sich an, die Betroffenen um ihre Einwilligung zur Sekundärnutzung zu bitten.
Die klassische informierte Einwilligung ist sehr hinderlich für Forschung mit Patientendaten
Die klassische informierte Einwilligung, wie sie für interventionelle Studien etabliert ist, ist allerdings sehr hinderlich für die Anliegen der nichtinterventionellen Forschung mit Patientendaten. Die einmal erhobenen und in einem Datenspeicher gesammelten Patientendaten entfalten ihr Forschungspotenzial nur, wenn sie über Jahre hinweg für ganz verschiedene Forschungsprojekte verwendet werden können. Diese Projekte sind zum Zeitpunkt, zu dem sich eine Patientin in Behandlung befindet, noch gar nicht alle bekannt oder absehbar.

Breite Einwilligung

Ähnlich wie im Fall der biobankgestützten Forschung bietet sich daher im Interesse der Forschung die Verwendung einer breiten Einwilligung („broad consent“) zur Sekundärnutzung an. Im Rahmen einer breiten Einwilligung wird der Patient nur allgemein darüber aufgeklärt, dass seine Daten für medizinische Forschung verwendet werden sollen. Der Patient gibt damit zu einem einzigen und bestimmten Zeitpunkt seine einmalige Einwilligung zur Sammlung und zukünftigen Sekundärnutzung seiner Daten, ohne konkrete Details zu den einzelnen Projekten zu erfahren, in denen seine Daten in Zukunft verwendet werden. Die breite Einwilligung ist ethisch (und auch rechtlich) nicht unumstritten, da der Patient keine konkreten Details zu Projektverantwortlichen, spezifischen Methoden, genauen Forschungsfragen usw. erfährt und seine Einwilligung zur Sekundärnutzung seiner Daten daher nur eingeschränkt als „informiert“ betrachtet werden kann. Dafür lässt sich die breite Einwilligung jedoch in der Praxis verhältnismäßig leicht umsetzen. Wenn sie in einen Governance-Rahmen eingebettet ist, u. a. mit Maßnahmen zum technischen Datenschutz und der Aufsicht durch bestimmte Kontrollgremien, stellt das Modell der breiten Einwilligung eine ethisch akzeptable Kompromisslösung zwischen der Wahrung der Patientenrechte einerseits und dem Interesse zukünftiger Patienten und Patientinnen sowie der Allgemeinheit an Forschung andererseits dar.

Dynamische Einwilligung

Als mögliche Alternative zur breiten Einwilligung bieten sich zwei Verfahren an. Erstens wird in der Literatur oft die sog. dynamische Einwilligung genannt. Sie soll die Patientin so gut wie möglich informieren und ihr größtmögliche Kontrolle über ihre Daten sichern. Die dynamische Einwilligung sieht vor, dass die Patientin jedes Mal, bevor ihre Daten einem bestimmten Forschungsprojekt zur Verfügung gestellt werden, über ein Smartphone konkrete Informationen über dieses Projekt erhält und dann ihre spezifische Einwilligung geben kann. Die dynamische Einwilligung ist aber in der praktischen Umsetzung wesentlich komplexer und aufwendiger als die breite.

Widerspruchslösung

Am anderen Ende der Skala zwischen maximaler Informiertheit und Kontrolle der Patienten und Patientinnen einerseits sowie möglichst großer Forschungsfreundlichkeit andererseits liegt das Opt-out-Modell. Bei diesem Modell, das auch als Widerspruchslösung bezeichnet werden kann, werden die Patientendaten standardmäßig für Sekundärnutzung verwendet, und die Patientin muss aktiv widersprechen, wenn sie die Sekundärnutzung ihrer Daten ablehnt. Aus unserer ethischen Sicht kann die Einführung eines Opt-out-Ansatzes legitim sein, wenn sie durch öffentliche Diskussion und Gesetzgebung transparent und demokratisch geschieht und bei der Umsetzung bestimmte Bedingungen wie eine niederschwellige Widerspruchsmöglichkeit beachtet werden [3].

Bereitstellungspflicht der Patienten

Angesichts des Potenzials der sekundären Forschungsnutzung von Behandlungsdaten stellt sich die Frage, ob Patienten und Patientinnen eine moralische Pflicht haben, ihre Behandlungsdaten für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Es gibt zwei Hauptgründe, die aus Sicht der Autoren für eine solche moralische Pflicht sprechen [4].
Erstens ist die Bereitstellung eine Art der Hilfe für zukünftige Patientinnen und Patienten, da sie Forschung ermöglicht, von der diese in Form neuer oder verbesserter Behandlungsmethoden profitieren können. Zweitens ist die Bereitstellung von Behandlungsdaten ein Dienst am Gemeinwohl, da sie helfen kann, das Gesundheitswesen effektiver und möglicherweise effizienter zu machen. Jede Patientin, die ihre Daten für die sekundäre Forschung bereitstellt, leistet zwar nur einen kleinen Beitrag zu einem großen Datensatz, der in der Forschung genutzt wird. Trotzdem sind die Daten jeder einzelnen Patientin wichtig und in gewisser Weise unersetzbar, insbesondere deshalb, weil die Daten jeder Patientin ein Individuum beschreiben und insofern einzigartig sind.
Die Bereitstellung von Behandlungsdaten ist ein Dienst an zukünftigen Patienten und am Gemeinwohl
Der Aufwand für die Patienten und Patientinnen, ihre Daten bereitzustellen, ist gering und gewöhnlich gut zumutbar. Im Fall einer breiten Einwilligung besteht der Aufwand lediglich aus einem Aufklärungsgespräch und der Erteilung der Einwilligung. Bei der Nutzung des Widerspruchsmodells (Opt-out) fällt auch dieser Aufwand weitgehend weg. Allerdings birgt die Bereitstellung von Daten informationelle Risiken, handelt es sich doch um sensible Daten, die das geschützte Umfeld der Klinik bzw. der Arztpraxis verlassen. Im Verhältnis dazu, dass die gleichen Daten mit Klarnamen, Geburtsdatum usw. in Kliniken und Arztpraxen ja ohnehin vorliegen, erscheint das Risiko durch die Forschungsnutzung jedoch nur geringfügig erhöht, wenn angemessene technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen bestehen.
Basierend auf der Annahme, dass die sekundäre Forschungsnutzung von Behandlungsdaten bedeutsame Nutzenpotenziale für zukünftige Patienten und für das Gesundheitswesen birgt und gleichzeitig der Aufwand und die Risiken für datengebende Patienten und Patientinnen geringgehalten werden können, schließen die Autoren, dass Patientinnen und Patienten grundsätzlich eine moralische Pflicht haben, ihre Behandlungsdaten für die sekundäre Forschungsnutzung bereitzustellen. Diese Pflicht bedeutet jedoch nicht, ihnen die Entscheidungshoheit darüber abzusprechen, ob sie ihre Daten wirklich bereitstellen. Es kann individuell gute Gründe geben, diese Pflicht nicht zu erfüllen. Daher ist die Frage der Einwilligung (s. voriges Kapitel) weiterhin von großer Relevanz. Die Pflicht bestärkt jedoch die Annahme, dass aus ethischer Sicht eine gewisse Einschränkung der Rechte der Patientinnen und Patienten vertretbar sein kann, bspw. durch Einführung einer Widerspruchslösung ohne individuelles Aufklärungsgespräch. Wie das nächste Kapitel zeigt, wird diese unsere ethische Einschätzung von (Krebs‑)Patienten und Patientinnen teilweise geteilt.

Sozialwissenschaftliche Ergebnisse zu den Patienten

Eine im Rahmen des LinCDat-Projekts durchgeführte schriftliche Befragung unter mehr als 800 Krebspatienten [5] zeigte eine sehr hohe allgemeine Bereitschaft zur Freigabe ihrer Behandlungsdaten: So wären 97 % prinzipiell bereit, ihre Daten für die sekundäre Forschungsnutzung zur Verfügung zu stellen. Allerdings würde dies ein Drittel der Befragten (34 %) nur unter bestimmten Bedingungen tun. Am wichtigsten waren diesem Drittel dabei die Gewährleistung hoher Datenschutzstandards (58 %), ein hoher Forschungsnutzen (30 %) und Transparenz in der Datennutzung (25 %). Außerdem würde eine große Mehrheit der befragten Patientinnen und Patienten ihre Datenfreigabe auf die Forschung in Ländern mit vergleichbaren Datenschutzstandards wie in Deutschland beschränken (88 %).
In Bezug auf die Art des bevorzugten Einwilligungsmodells erhielt die breite Einwilligung die höchste Akzeptanzrate (59 %), gefolgt von der Datennutzung ohne Einwilligungsprozess (Opt-out-Modell) (50 %) und dem Modell der spezifischen Einwilligung (39 %). Eine Mehrheit der Teilnehmenden (62 %) gab zudem an, auf Kontrolle zu verzichten, wenn dadurch der Nutzen der Forschung erhöht wird. Insbesondere das Opt-out-Modell ist durch eine geringere Informationskontrolle durch die Patienten und Patientinnen, aber weniger Aufwand und damit einen höheren Nutzen für die Forschung charakterisiert.
Zusammen mit dem Ergebnis, dass fast alle Teilnehmenden (96 %) an die Vorteilhaftigkeit der Sekundärforschung für andere Patienten und Patientinnen glaubten, scheint der Forschungsnutzen ein entscheidender Motivationsaspekt für die Freigabe von Daten für die Forschung zu sein.
Neben der eigenen Motivation, Forschung zu unterstützen, weisen die vorliegenden Ergebnisse außerdem auf eine klare Erwartung an Mitpatienten hin, dasselbe zu tun. Konkret gaben die meisten der Befragten (81 %) an, dass auch andere Patienten und Patientinnen mit ihren jeweiligen Behandlungsdaten medizinische Forschung unterstützen sollten. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden (58 %) erwartete jedoch fälschlicherweise einen persönlichen Nutzen von der Bereitstellung ihrer Behandlungsdaten für Forschungszwecke. Um falsche Hoffnungen zu vermeiden, sollte die Unwahrscheinlichkeit eines solchen direkten persönlichen Nutzens in der Aufklärung klar angesprochen werden.
Der Forschungsnutzen scheint ein entscheidender Motivationsaspekt für die Freigabe von Daten zu sein
Hinsichtlich der Frage, wie und wo sie angesprochen, aufgeklärt und um Einwilligung gebeten werden möchten, erwarteten die Teilnehmenden insbesondere kurze und verständliche schriftliche Informationen über die Datennutzung (73 %) und zogen ihren Hausarzt als Ort für eine informierte Einwilligung (63 %) gegenüber einer Einwilligung bei der Krankenhausaufnahme vor (21 %).
Während nur ein kleiner Anteil der befragten Patienten und Patientinnen (12 %) grundsätzliche Bedenken bzgl. der sekundären Forschungsnutzung von Behandlungsdaten zeigte, erwartete die große Mehrheit (91 %) sogar von ihren Ärztinnen bzw. Ärzten, dass diese bestmöglich zur Sekundärnutzung beitragen.

Rolle der Ärzte

Nicht nur das Mitwirken der Patienten selbst ist für die Ausschöpfung der Potenziale ihrer Behandlungsdaten für die sekundäre Forschungsnutzung von essenzieller Bedeutung. Die Daten werden vom Gesundheitspersonal, d. h. von Ärzten, Pflegepersonal und anderen, erhoben und dokumentiert, was auch diesen Akteuren eine wichtige Rolle bei der Sekundärnutzung von Patientendaten zukommen lässt. Daher widmet sich der Beitrag nun der Rolle der Ärztinnen und Ärzte.

Professionsethische Pflichten und Rechte der Ärzte

Ohne Unterstützung seitens der Ärztinnen und Ärzte ist eine systematische Sekundärnutzung von Behandlungsdaten kaum vorstellbar. Je nach konkreten Praxisbedingungen ist es eventuell erforderlich, dass Ärzte ihre Patienten über die Möglichkeit der Sekundärnutzung aufklären, die Einwilligung zur Nutzung der Daten einholen oder Dokumentationsroutinen entsprechend den Anforderungen der Sekundärnutzung anpassen. Es stellt sich daher die Frage: Haben Ärzte und Ärztinnen eine professionsethische Pflicht, mit ihrem Mitwirken die Sekundärnutzung der Daten ihrer Patienten zu unterstützen?
Ärzte sollten die Sekundärnutzung aus Gründen der Versorgungsverbesserung, Effizienz und öffentlichen Gesundheit unterstützen
Wir kommen zu dem Schluss, dass Ärzte und Ärztinnen eine solche professionsethische Pflicht haben [6]. Diese Pflicht leiten wir dabei aus bereits etablierten und kodifizierten generellen ärztlichen Professionspflichten ab, wie sie bspw. vom Weltärztebund erklärt wurden. Gemäß den durch Vertreter der Ärzteschaft selbst aufgestellten berufsethischen Kodizes haben Ärzte und Ärztinnen die allgemeine Pflicht, dabei zu helfen, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern [7]. Die Sekundärnutzung zu unterstützen, hilft bei dieser Verbesserung, da Wissen, das in der Sekundärnutzung gewonnen wird, dazu beitragen kann, neue oder verbesserte Behandlungsmethoden zu entwickeln. Außerdem haben Ärztinnen und Ärzte gemäß entsprechenden Kodizes die generelle Pflicht, die öffentliche Gesundheit zu fördern [8]. Auch zur hier eingeforderten Verbesserung der öffentlichen Gesundheit kann die Sekundärnutzung – und damit deren Unterstützung durch Ärzte – einen Beitrag leisten, bspw. in Form epidemiologischer oder Public-Health-Forschung. Zudem haben Ärzte und Ärztinnen die generelle Pflicht, Kosteneffizienz im Gesundheitswesen zu fördern [9]. Die Unterstützung der Sekundärnutzung ist in zweifacher Weise ein Beitrag zur Erfüllung dieser Pflicht: So können z. B. vergleichende Wirksamkeits- oder Qualitätsverbesserungsstudien, die mit Behandlungsdaten durchgeführt werden, neue Erkenntnisse zur Optimierung von Therapien erzeugen und somit dabei helfen, Ressourcen im Gesundheitswesen effizienter einzusetzen. Zudem beinhaltet die Pflicht zur Kosteneffizienz die optimale Nutzung aller verfügbaren Ressourcen. Vorhandene Behandlungsdaten sind eine solche Ressource. Sie nicht zu verwenden, würde Opportunitätskosten für Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Gesundheitsversorgung erzeugen und somit dem Gebot der Kosteneffizienz widersprechen.
Neben den genannten generellen und kodifizierten Professionspflichten, die für eine spezielle ärztliche Pflicht zur Unterstützung der Sekundärnutzung sprechen, gibt es auch ärztliche Professionspflichten, die – zumindest auf den ersten Blick – gegen eine solche Unterstützung sprechen. So steht die Weitergabe von Behandlungsdaten potenziell in Spannung mit der ärztlichen Schweigepflicht und der Pflicht, die informationelle Selbstbestimmung der Patienten zu schützen – beides wohlbekannte Pflichten der Ärzteschaft [10]. Diese Spannung kann jedoch mit Rückgriff auf die Einwilligung der Patienten und Patientinnen entschärft werden. Dahingegen lässt sich eine gewisse Spannung im besonderen Fall der Widerspruchslösung weniger leicht auflösen, da bei dieser die Patienten nicht persönlich über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt werden und nicht aktiv einwilligen. Aus ethischer Sicht könnte diese Spannung jedoch auf ein ethisch vertretbares Maß reduziert werden, wenn breite Aufklärungskampagnen über die Sekundärnutzung in der Bevölkerung durchgeführt werden und Patienten der Datennutzung jederzeit und niederschwellig widersprechen können.
Jeder Mehraufwand für Ärzte könnte sich negativ auf die Behandlungsqualität auswirken
Darüber hinaus spricht die wohletablierte Pflicht der Ärzte und Ärztinnen, das Wohlergehen ihrer Patienten bzw. Patientinnen als oberste Priorität zu behandeln [10], auf den ersten Blick gegen eine ärztliche Unterstützung der Sekundärnutzung: Jeder Mehraufwand für Ärzte trifft auf bereits knappe Zeitkontingente oft bereits überlasteter Ärzte und könnte sich somit negativ auf die Behandlungsqualität auswirken. Um etwaige negative Auswirkungen auf Behandlungsqualität und Patientenwohl zu vermeiden, sollte im Rahmen der Etablierung einer sekundären Forschungsnutzung von Behandlungsdaten Software entwickelt werden, welche die Dokumentation von Daten möglichst effizient gestaltet oder bereits vorhandene Dokumentationsaufgaben ggf. sogar erleichtert, bspw. durch fertige Textbausteine zum Erstellen von Arztbriefen o. ä. Außerdem sollte die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Einstellung zusätzlichen Personals oder – im Fall von Ärzten und Ärztinnen in privater Praxis – zur direkten Kompensation zusätzlichen Aufwands erfolgen.
Derartige Maßnahmen würden, neben der Vermeidung von Pflichtkonflikten, auch die in Ärztebefragungen geäußerten praktischen Befürchtungen bzgl. einer Arbeitsüberlastung durch die Sekundärnutzung [11, 12] adressieren. Ärzte und Ärztinnen äußern zudem Bedenken, dass Behandlungsdaten verwendet werden könnten, um unfaire Vergleiche zwischen Behandlern oder Kliniken/Praxen durchzuführen [11, 12]. Auch hier sollte im Rahmen der Etablierung der Sekundärnutzung auf die Bedenken der Ärzte und Ärztinnen eingegangen werden, bspw. durch Vorgaben, welche unfaire Vergleiche zwischen Kliniken, Abteilungen oder gar einzelnen Ärzten verbieten.
Als Fazit der hier genannten Überlegungen lässt sich festhalten: Wenn eventuelle Spannungen mit bestimmten generellen ärztlichen Pflichten (Schweigepflicht, Achtung der informationellen Selbstbestimmung der Patienten, Verpflichtung auf Patientenwohl als höchste Priorität) durch genannte Maßnahmen weitgehend vermieden bzw. reduziert und praktische Einwände der Ärztinnen und Ärzten angemessen adressiert werden, dann haben Ärzte und Ärztinnen die professionsethische Pflicht, die Sekundärnutzung klinischer Daten zu unterstützen. Wie die vorliegenden Befragungen zeigen, sehen viele Ärzte das ähnlich.

Sozialwissenschaftliche Ergebnisse zu Ärzten

Um die Akzeptanz und mögliche Bedenken der Ärztinnen und Ärzte, die ja eine zentrale Rolle für die Sekundärnutzung haben, einzufangen, wurde eine Online-Umfrage unter 446 klinisch tätigen und niedergelassenen Ärzten durchgeführt [12].
Ebenso wie Patienten zeigten Ärzte eine hohe Bereitschaft, Sekundärnutzung zu unterstützen
Ebenso wie Patienten und Patientinnen zeigten Ärzte und Ärztinnen eine hohe Bereitschaft, Sekundärnutzung zu unterstützen: So fänden 96 % der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen es grundsätzlich wichtig, dass klinische Patientendaten für Forschungszwecke genutzt werden, und 87 % der Befragten wären grundsätzlich bereit, diese Sekundärnutzung zu unterstützen. Lediglich 8 % äußerten grundsätzliche Bedenken. Mit 68 % erachtete eine große Mehrheit darüber hinaus die Unterstützung der Sekundärnutzung als ihre moralische Pflicht.
Mit Blick auf die maßgeblichen Bedingungen für die Unterstützung einer Sekundärnutzung zeigten sich ca. 75 % der befragten Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich bereit, ihre Arbeitsabläufe anzupassen. Allerdings knüpften sie diese Bereitschaft daran, dass sich für sie keine (merklich) höhere Arbeitsbelastung ergibt und die Privatsphäre ihrer Patienten und Patientinnen geschützt ist. Außerdem stimmte die Mehrheit der Ärzte und Ärztinnen (62 %) darin überein, dass nichtmedizinisches Personal die informierte Einwilligung der Patienten zur Sekundärnutzung durchführen sollte.
Bei einigen Rahmenbedingungen für Sekundärnutzung unterschieden sich die Forderungen forschender Ärzte von rein klinisch tätigen Ärzten systematisch: Während forschenden Ärzte und Ärztinnen die Berücksichtigung ihrer Forschungsinteressen und die Qualität der Daten besonders wichtig waren, legten rein klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte besonders großen Wert auf die Privatsphäre ihrer Patienten, die Wahrung der Arzt-Patienten-Beziehung und die monetäre Kompensation im Fall zusätzlicher Aufwände.

Fazit für die Praxis

  • Die sekundäre Nutzung von Behandlungsdaten für Lern- und Forschungszwecke birgt bedeutsames Potenzial für wissenschaftlichen Fortschritt und Verbesserung der Versorgung.
  • Es gibt in Deutschland Bestrebungen, die Sekundärnutzung von Patientendaten systematisch auszubauen, generell und teilweise speziell im Bereich Onkologie.
  • Die sog. breite Einwilligung, eingebettet in einen Governance-Rahmen, ist ein ethisch akzeptables Vorgehen.
  • Patienten zeigen Offenheit für die sekundäre Nutzung ihrer Daten zu Forschungszwecken und für die breite Einwilligung.
  • Patienten haben unter bestimmten Bedingungen eine grundsätzliche moralische Pflicht, ihre Daten zur Sekundärnutzung bereitzustellen.
  • Ärzte haben die grundsätzliche professionsethische Pflicht, die Sekundärnutzung der Daten aus Diagnostik und Therapie „ihrer“ Patienten zu unterstützen.
  • Eine sehr große Mehrheit der Ärzte ist bereit, unter bestimmten Bedingungen die Sekundärnutzung zu unterstützen.
  • Eine entschiedene Mehrheit der Ärzte hält die Unterstützung der Sekundärnutzung für eine moralische Pflicht der Ärzte.

Danksagung

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen aus dem LinCDat-Verbundprojekt: Anja Köngeter (Sozialempirie) sowie Kai Cornelius und Markus Spitz (Rechtswissenschaften). Wir danken der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die erhaltene Förderung des LinCDat-Verbundprojekts. Förderkennzeichen: 406103282.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

Die beiden Autoren C. Schickhardt und E.C. Winkler sind seit Jahren in die Medizininformatik-Initiative (MII) und besonders in die AG Consent der MII involviert. K. Mehlis und M. Jungkunz geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für die sozial-empirische Forschung, deren Ergebnisse hier zusammenfassend berichtet werden, liegen, wie aus den referierten Originalpublikationen zu entnehmen ist, die Voten der Ethikkommission und die Einwilligungen der Betroffenen vor. Die Deklaration von Helsinki und geltende Datenschutzgesetze wurden beachtet.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Fußnoten
Literatur
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Zurück zum Zitat Köngeter A, Schickhardt C, Jungkunz M et al Physicians’ Attitudes towards Secondary Use of Clinical Data for Biomedical Research Purposes in Germany. Results of a Quantitative Survey. PLoS ONE (in press) Köngeter A, Schickhardt C, Jungkunz M et al Physicians’ Attitudes towards Secondary Use of Clinical Data for Biomedical Research Purposes in Germany. Results of a Quantitative Survey. PLoS ONE (in press)
Metadaten
Titel
Zur Ethik der Forschungsnutzung von Patientendaten
Rollen der Patienten und Ärzte
verfasst von
Dr. phil. Christoph Schickhardt
Dr. phil. Katja Mehlis
Prof. Dr. med. Dr. phil. Eva C. Winkler
Dr. phil. Martin Jungkunz
Publikationsdatum
01.12.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Onkologie / Ausgabe 1/2024
Print ISSN: 2731-7226
Elektronische ISSN: 2731-7234
DOI
https://doi.org/10.1007/s00761-023-01433-7

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