Zusammenfassung
Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern (GUS) gibt es bereits seit 1975. Seit 1979 werden die Daten der GUS-Stellen bundesweit erfasst und seit 2006 über das „Medical Error Reporting System“ (MERS) in einer einheitlichen bundesweiten Statistik aufbereitet und publiziert. GUS werden im Sinne einer außergerichtlichen Schlichtung entweder auf Antrag eines Patienten (nach dessen Tod auch der Erben) oder eines Arztes tätig, mit der Zielsetzung zu klären, ob dem Arzt ein vermeidbarer Behandlungsfehler unterlaufen ist, der beim Patienten zu einem Behandlungsschaden geführt hat. Das Verfahren der Gutachter- und Schlichtungsstellen genießt sowohl in der Anwaltschaft als auch bei den Haftpflichtversicherern der Ärzteschaft hohe Akzeptanz, wodurch viele langwierige Rechtsstreite vor den Gerichten vermieden werden können. Die Feststellungen der GUS-Verhandlungen werden, wie die Vergangenheit gezeigt hat, bei etwaigen Überprüfungen vor Gerichten fast ausnahmslos bestätigt.