Erschienen in:
30.04.2015 | recht steuern wirtschaft
Erstattung von Kopierkosten und Porto
verfasst von:
ah
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Der Patient kann verlangen, dass ihm Kopien seiner Krankenakte zugeschickt werden. Dies hat der Gesetzgeber in § 630g Abs. 2 BGB ausdrücklich festgehalten. Im Gegenzug ist der Patient verpflichtet, die dem Zahnarzt entstandenen Kosten zu ersetzen. Es ist zulässig und im Falle von bekannt schlechter Zahlungsmoral eines Patienten auch ratsam, die Übersendung der Patientenakte vom vorherigen Ausgleich der für die Erstellung der Kopien angefertigten Rechnung abhängig zu machen. …