Erschienen in:
03.12.2014 | recht steuern wirtschaft
Keine Empfehlung des GBA bei Schlafapnoe
Gericht entscheidet: Kasse muss Schnarcherschiene nicht bezahlen
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 12/2014
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Zusammenfassung
Das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein hat eine Schlafapnoe-Behandlung mit einer sogenannten Schnarcherschiene als Krankenkassenleistung abgelehnt. Bei der Verordnung einer Unterkieferprotrusionsschiene für diesen Zweck handele es sich um ein neues Verfahren, für das es keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses gebe (Az. L 5 KR 147/14 B ER).