Erschienen in:
05.01.2024 | In Kürze
In Kürze
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 1/2024
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Auszug
Digitalisierung-- Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz - DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) werde mit den Digitalgesetzen „für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter eingeläutet“. Hingegen sprach das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Sibylle Steiner, davon, die beiden Gesetze hätten das Potenzial, „die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erneut mit Bürokratie und ‚Digitalisierungsberatung‘ zu belasten. Mit den umfangreichen Aufklärungspflichten dürfte die effektive Behandlungszeit an Patientinnen und Patienten noch weiter abnehmen.“ Steiner verwies auf die Anfang Dezember vorgestellte Ärztebefragung von KBV und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). „Rund 88 Prozent der Befragten berichten, dass Digitalisierungsmaßnahmen ihren Praxisablauf beeinträchtigen, nur ein gutes Viertel erachtet die zur Verfügung stehende Zeit für Patientinnen und Patienten als ausreichend“, sagte Steiner. Und der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, sprach davon, die beiden Gesetze hätten das Potenzial, die ambulante medizinische Versorgung zu gefährden und den Frust in den Praxen zu maximieren; abermals werde mit Pflichten und Sanktionen gearbeitet, Sanktionen, welche die Softwarehersteller treffen müssten. PAD …