Zusammenfassung
In diesem Kapitel wird in das Thema Intervention eingeführt, d. h. in den Umgang mit Verdachtsfällen. Intervention wird dabei als unabhängiger Aufgabenbereich in Schutzprozessen herausgestellt. Die Existenz eines Interventionsplans im Sinne eines konkreten Handlungsplans für alle Mitglieder der Organisation ist vor allen Dingen wichtig, da dieser Fall immer eine Ausnahmesituation für die gesamte Organisation darstellt. Der Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher steht an oberster Stelle, die Leitungsebene ist über einen Verdacht zu informieren. Eine besondere Bedeutung kommt im Rahmen der Interventionsplanung der Dokumentation sowie der Beachtung rechtlicher Vorgaben zu. Je nach Einordnung und Bewertung des Verdachts ergibt sich ein anderes Vorgehen. Drei verschiedene Szenarien werden hinsichtlich ihrer Implikation auf Verantwortlichkeit und Aufgaben der Leitungskraft und der Mitarbeitenden beschrieben. Abschließend werden Standards aufgeführt, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Interventionsplans immer gelten sollten.