Erschienen in:
13.11.2014 | recht | steuern | wirtschaft
Vertrauensverhältnis verletzt
Krankenschwester verliert Berufsbezeichnung
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 4/2014
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Zusammenfassung
Kann die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ widerrufen werden, wenn die Mitarbeiterin ein Vertrauensverhältnis erheblich verletzt hat? Immerhin sind Krankenpfleger und Krankenschwestern sehr nah am Patienten, was ein stabiles Vertrauensverhältnis erfordert. Wird dieses Vertrauen zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen in erheblicher Weise verletzt, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen beschlossen.