Erschienen in:
07.11.2015 | recht steuern wirtschaft
Nur auf eigene Kosten
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2015
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Auszug
Ein gesetzlich krankenversicherter Patient, der an einer Parodontitis leidet, hat keinen Anspruch auf die Kostenübernahme einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Geklagt hatte ein heute 46-jähriger Mann, der 31,50 Euro bei seiner Kasse wieder eintreiben wollte, die er für eine PZR an einer Universitätsklinik bezahlt hatte. Die Behandlung sei notwendig gewesen, weil sich andernfalls seine Zahnfleischentzündung verschlimmert hätte, begründete der Patient sein Ansinnen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab, da es sich bei der PZR um eine vorbeugende Maßnahme handele. Der Patient widersprach. Es folgte die Begutachtung des Mannes nach Aktenlage und die abschließende Einordnung des Gutachters, dass die PZR im Bewertungsmaßstab für Zahnärzte (BEMA) nicht beschrieben sei und dementsprechend auch nicht abgerechnet werden könne. PZR falle ausschließlich in den Bereich der Eigenvorsorge. Sowohl das Sozialgericht Freiburg in erster Instanz als auch das Berufungsgericht in Stuttgart folgten der Argumentation und wiesen die Klage des Patienten ab — der nun auch noch die Kosten des Verfahrens selbst tragen muss. Az. L 11 KR 211/15 …