Auszug
mit dem Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie zum 01. Juli 2021 wurde den zahnärztlichen Praxen eine Behandlungsrichtlinie an die Hand gegeben, die es ermöglicht, eine zeitgemäße und auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, effektive und nachhaltige Behandlung von parodontalen Erkrankungen durchzuführen. Insbesondere der unterstützenden Parodontitistherapie wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Freude über eine adäquate Therapie hielt allerdings nur kurz: Am 20.10.2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Mit der enthaltenen strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 werden die zugesagten finanziellen Mittel de facto wieder entzogen. Nach dem Wegfall 2011 jetzt erneut eine strikte Budgetierung für die Zahnärzteschaft einzuführen - trotz der massiven Einsparungen unsererseits auf einen Anteil am Gesamtvolumen von nur noch 6,25% (2021) - ist nicht nachvollziehbar. …