Zusammenfassung
Unabhängig davon, ob eine Leitungsperson formal unmittelbar personalrechtliche Verantwortung besitzt, werden Vorgesetzte inhaltlich immer ihre Mitarbeitenden beurteilen und ggf. dann auch zusammen mit der Personalabteilung personalrechtliche Schritte einleiten müssen. In diesem Kapitel werden sowohl die „positiven“ wie „negativen“ Beurteilungen von Mitarbeitenden als Aufgaben einer Leitungskraft dargestellt und die Möglichkeiten der Personalbeurteilung skizziert. Dazu ist es zunächst wichtig, Beurteilungskriterien zu formulieren, auch wenn das gerade in sozialen und medizinisch-therapeutischen Berufen oft schwierig ist. Mit Mitarbeitenden müssen Zielvereinbarungen getroffen und deren Erfüllung überprüfen werden. Nur so können Beurteilungen und Rückmeldungen angemessen gestaltet werden. Das Kapitel gibt Hinweise dazu und widmet sich ausführlicher dem Umgang mit negativen Beurteilungen. Personalbeurteilungen sind das zentrale Aufgabengebiet einer Leitungsperson und sollten daher mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen werden.