Erschienen in:
03.09.2015 | recht steuern wirtschaft
Signalwirkung durch Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M.
„Pfuscher“ ist unzulässige Schmähkritik
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 9/2015
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Zusammenfassung
Abwertende Beurteilungen von Zahnärzten in sozialen Medien und auf Bewertungsportalen sind ein Ärgernis. Abgesehen davon, dass sie ruf- und geschäftsschädigend sein können, wird die der Bewertung zugrunde liegende Behandlung nicht selten falsch dargestellt. Die Rechtsprechung hat sämtliche damit in Zusammenhang stehende Fragen überwiegend betont patientenfreundlich entschieden. Doch dies hat seine Grenzen, wie das Amtsgericht Frankfurt a. M. nun entschied.