Ärzte in Praxisgemeinschaften sollten sparsam mit gegenseitigen Vertretungen sein. Denn laut Bundessozialgericht deutet eine hohe Zahl gemeinsamer Patienten immer auf Gestaltungsmissbrauch hin.
22.10.2014 | Nachrichten | Online-Artikel
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Ärzte in Praxisgemeinschaften sollten sparsam mit gegenseitigen Vertretungen sein. Denn laut Bundessozialgericht deutet eine hohe Zahl gemeinsamer Patienten immer auf Gestaltungsmissbrauch hin.