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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2/2022

Open Access 11.04.2022 | Schizophrenie | Originalarbeit

Zur Amalgamierung von Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken beim Terrorakt von Hanau

verfasst von: Univ.-Prof. Dr. med. Henning Saß

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 2/2022

Zusammenfassung

Vorgestellt wird eine posthume, aus der Biografie entwickelte Analyse des Motivationshintergrundes beim Attentäter von Hanau. Wesentliche Elemente sind ein primärer, in einer Liebesenttäuschung entstandener Verfolgungswahn, der später durch fremdenfeindlich-völkische Ideologien und Verschwörungsdenken ergänzt wurde. Auch hatte es misstrauische, streitgeneigte und egozentrische Persönlichkeitsauffälligkeiten schon seit der Jugend gegeben. Dagegen sind massiv ausgeprägte rassistische Elemente in den Jahren vor dem Attentat nicht ans Licht gekommen. Zur Gefährlichkeit der unerkannt und unbehandelt gebliebenen Erkrankung trug bei, dass die Persönlichkeit in ihrem Sichtbild nach außen bemerkenswert unauffällig blieb.

Einleitung

Attentate im Kontext von Extremismus und Radikalisierung führen neben den gesellschaftspolitischen und sozialpsychologischen Aspekten, die ganz im Vordergrund der öffentlichen Debatten stehen, regelmäßig zur Frage, ob es sich um Gesinnungstäter oder psychisch Kranke handelt (Kröber 2020a). Bei Gesinnungstätern kann es, auch wenn ursprünglich keine psychische Erkrankung im engeren Sinne vorgelegen hat, zur Verirrung in überwertige Ideen und wahnähnliche Vorstellungen kommen, bis schließlich in fließendem Übergang das Kriterium der Unkorrigierbarkeit erfüllt ist (Saß 2010). Umgekehrt gibt es Menschen mit einer Wahnerkrankung, die sich unter dem Einfluss tagesaktueller wie zeitübergreifender Themen so weit in abwegige Vorstellungen verlieren, dass eine Unterscheidung zwischen pathologisch determiniertem und normalpsychologisch nachvollziehbarem Denken und Handeln kaum noch möglich ist.
Psychiatriehistorisch besonders markant ist hierzu die Krankengeschichte des Hauptlehrers Wagner, der 1913 im Zuge eines chronischen Wahns ein dem Hanauer Fall vergleichbares Attentat beging, nämlich die Ermordung seiner Frau und seiner 4 Kinder sowie anschließend von 9 unbeteiligten Einwohnern der Stadt Mülhausen (Gaupp 1914). Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist der „University and Airline Bomber“, der in den Jahren von 1978 bis 1995 in den USA 16 Bombenattentate mit 3 Toten und 16 Verletzten verübte und bei späterer Begutachtung die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie erhielt. Näher an der Gegenwart liegen die Attentate von in Oslo und Utøya mit 77 Toten im Jahre 2011 durch Anders Behring Breivik, bei dem die Diagnosen verschiedener Gutachter von einer schweren Psychose bzw. paranoiden Schizophrenie bis hin zu einer Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, antisozialen, schizoiden und schizotypischen Zügen reichten. Auch beim Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke im Jahr 2019 und beim missglückten Anschlag auf eine Synagoge in Halle am Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, ebenfalls im Jahr 2019, ging es gutachtlich um den Stellenwert gestörter Persönlichkeitszüge bei den Attentätern und ihren Beitrag zu ideologisch-fanatischen rassistischen Fehlentwicklungen. Mit diesem Spektrum sei der Hintergrund der psychiatrischen Problemstellung umrissen, die hier, angelehnt an einen idiographischen Ansatz und an die Methoden einer längsschnittlichen biografischen Fallanalyse (Meier et al. 2022), erörtert werden soll.

Ausgangslage

Am Abend des 19.02.2020 erschoss der seinerzeit 43-jährige Betriebswirt Tobias R., an mehreren Tatörtlichkeiten in Hanau, einem wochenlang akribisch ausgearbeiteten Plan folgend, innerhalb einer knappen Viertelstunde 9 Personen mit Migrationshintergrund. Danach tötete er in seinem Elternhaus zunächst seine 72-jährige, bettlägerig pflegebedürftige Mutter und schließlich sich selbst.
Zur Rechtfertigung seiner Absichten und Ziele hatte der Attentäter mehrere „Begründungsvideos“ und schriftliche Manifeste erstellt, die in den Tagen vor dem Geschehen und bis zum Folgetag auf seiner Homepage im Internet öffentlich zugänglich waren. Hinzu kamen 2 umfangreiche Strafanzeigen „gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation“, die er im November 2019 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft in Hanau erstattet hatte. Diese und andere Quellen, die zumindest zeitweise allgemein zugänglich waren und in großen Teilen immer noch an den verschiedensten Orten im Netz auffindbar sind, bilden den Grundstock für die hier vorgelegte Darstellung und werden ergänzt, durch Informationen aus der Krankengeschichte, über die ebenfalls bereits in der Presse berichtet wurde.
Die Publikation dieser Materialien, die ursprünglich im Rahmen einer Begutachtung gewonnen wurden, erscheint bei Abwägung von durchaus möglichen Bedenken auch deshalb verantwortbar, weil alle wesentlichen Informationen bereits Gegenstand einer öffentlichen Anhörung vor einem Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag waren. Angesichts der andauernden Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit überwiegt das Interesse an der Aufklärung über ein Tatgeschehen, das ähnlich wie das Absturzunglück der Germanwings-Maschine zu einer erheblichen Belastung für das Bild psychisch erkrankter Menschen in der Gesellschaft geworden ist (vgl. von Heyendorff und Dressing 2016).
Natürlich können posthume Begutachtungen sich in der Regel nur auf eine unter psychiatrischen Gesichtspunkten ebenso heterogene wie lückenhafte Informationslage stützen. Möglichkeiten und Grenzen bei einer forensischen Beurteilung ohne eigene Untersuchung und Beobachtung sind im Beitrag von Habermeyer und Saß (2022) in diesem Heft dargestellt. Zwar hatten psychische Auffälligkeiten beim Verstorbenen seit mindestens 2 Jahrzehnten bestanden, doch waren fachkundige psychiatrische Untersuchungen lediglich im Frühjahr 2002, also 18 Jahre vor den tragischen Ereignissen, erfolgt. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen wird im Folgenden der Frage nachgegangen, inwieweit sich im Motivationshintergrund des Tatgeschehens, soweit sich dieser aus den Materialien erschließen lässt, ideologische, also fremdenfeindliche und rassistische Elemente von psychopathologischen Phänomenen und insbesondere Wahrvorstellungen differenzieren lassen.

Zur Vorgeschichte

Familienanamnestisch erscheint von Interesse, dass es bei dem seinerzeit 72-jährigen Vater schwierige Persönlichkeitsmerkmale mit streitbaren und ressentimenthaften Einstellungen gab, die mit rechtlichen Klagen, Beschwerden, Anzeigen und Ermittlungen verbunden waren, dies auch in der Zeit nach dem Attentat. Er wurde als cholerisch, sehr streng und verbittert beschrieben. Mit dem Sohn teilte er offenbar misstrauische Einstellungen gegenüber Ausländern und später auch Überzeugungen hinsichtlich geheimdienstlicher Machenschaften. Die Mutter litt in den letzten Jahren unter einer chronischen Erkrankung, soll aber laut ärztlichen Angaben bis zum Schluss psychisch unauffällig gewesen sein.
Über den Gesundheitszustand von Tobias R. selbst hieß es, dass er in früheren Jahren sportlich war und bis in die letzten Jahre das Fußballspiel betrieb. In den Videodokumentationen auf seiner Homepage wirkt er gesund und kräftig, dabei äußerlich gepflegt, recht gut aussehend und insgesamt von unauffälliger Erscheinung. Es gab keine Anhaltspunkte für einen stärkeren Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten, obwohl gelegentlicher Cannabiskonsum in den Akten aufscheint. In den Informationen zu Schul- oder Ausbildungszeiten, Zivildienst und den Berufstätigkeiten finden sich keine Verdachtsmomente für medizinische Probleme oder Ausfallzeiten.
Die Kenntnisse über den Lebenslauf des Herrn R. sind nur bruchstückhaft. Er wuchs als Einzelkind bei seinen Eltern in Hanau auf, wobei die Familie ab seinem 2. Lebensjahr für etwa 2 bis 3 Jahre in einem Camp im Iran gelebt hat, wo der Vater als Ingenieur für eine große Baufirma tätig war. Aus einem Text des Tobias R. aus dem Jahr 2019 ergibt sich, dass der Vater später seine Anstellung als Niederlassungsleiter verlor und mehrere Jahre arbeitslos war. Tobias R. beklagte, dass der Vater wegen seiner kleinen Rente noch als 70-Jähriger in Vollzeit arbeiten musste. Die Mutter wurde von Nachbarn als liebevolle, nette, fürsorgliche Frau geschildert, die unter der schwierigen Wesensart ihres Mannes gelitten habe. Sie soll ihre Tätigkeit als Erzieherin in einer Kindertagesstätte im Jahr 2016 verloren haben, was möglicherweise eine Erkrankungsfolge war.
Im Alter von 15 Jahren verbrachte Tobias R. eine Zeit als Austauschschüler in Florida, USA. Hierauf wie auf mehrere USA-Aufenthalte in späteren Jahren dürfte seine fließende Beherrschung der englischen Sprache zurückgehen, die sich etwa auch in einem der später dokumentierten Videos („An das amerikanische Volk“) beobachten lässt. Von 1983 bis 1987 besuchte er ausweislich eines Lebenslaufes, der sich in seinen Ausbildungsunterlagen fand, die Grundschule und anschließend von 1987 bis 1996 die Hohe Landesschule in Hanau als Gymnasium. Nach dem Abitur schloss sich einjähriger Zivildienst an, der etwas verfrüht beendet wurde, um eine Lehre bei der Frankfurter Sparkasse zum Bankkaufmann anzutreten, die von 1997 bis 1999 erfolgreich durchlaufen wurde.
Es folgte ab dem Wintersemester 2000/2001 ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, das im Sommer 2005 abgeschlossen wurde. Aus den Angaben einer Angehörigen wird deutlich, dass der gesellschaftliche Aufstieg des Sohnes für die Familie eine große Bedeutung besaß. Auch die Mutter eines Jugendfreundes sprach von einem enormen Erfolgsdruck durch die Eltern während des Besuchs von Gymnasium und Universität, dem Tobias R. wohl nicht gewachsen gewesen sei. Er erreichte während des Studiums und auch in der Diplomarbeit nur schwache Noten und belegte leistungsmäßig einen der letzten Plätze seines Jahrganges, auch musste er wegen mehrfachen Durchfallens bei Prüfungen um eine Härtefallregelung nachsuchen. Hierfür könnte die beginnende psychische Erkrankung verantwortlich gewesen sein, die bald nach der Aufnahme des Studiums begonnen hat (s. unten).

Zur prämorbiden Persönlichkeit

Über die skizzierten Grunddaten der Biografie hinaus gibt es eine Reihe von Informationen zur Persönlichkeitsentwicklung des T. R. Von einer Verwandten war er als ganz normales Kind bezeichnet worden, fröhlich, aufgeweckt, frech und fußballbegeistert. Personen, die ihn in der Schulzeit gekannt haben, beschrieben ihn als sportliebend, aber auch etwas eigenartig, ruhig und in sich gekehrt in seinem Verhalten, ein Eigenbrötler ohne einen größeren Freundeskreis. Er soll auch latent aggressiv gewirkt haben und beispielsweise auf einer Geburtstagsparty nach einem heftigen Streit mit einem dunkelhäutigen Bekannten die Runde verlassen haben, um kurz darauf mit einer Gaspistole zurückzukehren und nach dem Kontrahenten zu suchen. Ein weiterer Bekannter aus der Jugend beschrieb ihn als „immer leicht aggressiv“, streitbar und arrogant, mit einer Neigung zu unberechenbaren, schwer verständlichen Aktionen. Mehrere Mitschüler schilderten eigentümliche Verhaltensweisen und Stimmungsschwankungen. Dies schlug sich auch in einem Abi-Jahrbuch für den Abiturjahrgang 1996 nieder. Geschildert wurden unorthodoxe Verhaltensweisen, ein Schwanken zwischen „lieb und hyperaggressiv“, auch habe er auf „obercool und Karriere gemacht“. Allerdings muss bei solchen Wendungen natürlich der karikierende und satirische Tenor einer derartigen Schrift berücksichtigt werden.
Laut einer Nachbarin lebte die Familie wegen der Schwierigkeiten mit dem cholerischen und überkorrekten Vater sehr einsam, und Tobias bekam als Jugendlicher kaum Besuch. Er wurde als einsilbig und kontaktarm beschrieben, insbesondere habe sie nie beobachtet, dass er Umgang mit einem Mädchen oder einer Frau hatte. Für beruflichen Ehrgeiz und Aufsteigermentalität spricht ihre Angabe, er sei immer erst aufgeblüht, wenn es um seine Karriere gegangen sei. Er habe geäußert, er wolle mit 40 Jahren seinen Porsche fahren und irgendwann in einem Vorstand sein, wobei er beides mit einer festen Zuversicht formuliert habe. Seinen BMW habe er wie einen Schatz behandelt, ihn jeden Tag geputzt, das sei „seine Frau gewesen, sein Baby“.
Aus der Zeit der Banklehre schilderte eine Kollegin Tobias R. als aufmüpfig und bockig, er habe nicht gern Regeln befolgt. Das deutlich positive Ausbildungszeugnis der Frankfurter Sparkasse nennt dagegen ein außerordentliches Engagement, eine effektive Arbeitsweise und gute Arbeitsergebnisse, auch wurde er als freundlich und verantwortungsbewusst bezeichnet. Ein Jahrgangskollege in der Bankausbildung beschrieb ihn als kompetent und beruflich interessiert. Über Frauen habe er sich deutlich abfällig geäußert. Auffällig sei sein Engagement gewesen, wenn er andere von seiner Meinung habe überzeugen wollen, dann habe er immer neue Argumente gesucht und auch geschrien. Aus der Studienzeit in Bayreuth waren die Schilderungen seines damaligen Hochschullehrers, bei dem Tobias R. offenbar Unterstützung und Anschluss suchte, besonders informativ. Der Dozent beschrieb ihn als ehrgeizig, leistungsorientiert und kompetitiv, aber auch als einen isolierten, etwas verschrobenen und einsamen Außenseiter. Er sei eher kein Menschenfreund gewesen, sondern etwas abfällig und auf sich selbst fixiert.
Resümiert man diese Beschreibungen, so erscheint Tobias R. als ein in Kindheit und Jugend zwar nicht deutlich gestörter, aber in mancherlei Hinsicht auffälliger Mensch. Eine Belastung stellte sicherlich das familiäre Milieu mit einem rechthaberischen, zu Streitigkeiten neigenden Vater dar, was zu einer gewissen Isolierung der Familie führte, worunter auch die Mutter gelitten habe. Schon früh besaß T. R. offenbar einen deutlichen Ehrgeiz, einen Willen zu sozialem Aufstieg und ein starkes Selbstbewusstsein mit Vorstellungen von großer Karriere und beruflichem Erfolg. Dagegen herrschte im zwischenmenschlichen Bereich eine gewisse Kargheit vor. Über intensivere soziale Kontakte, engere Beziehungen oder einen lebhaften Freundeskreis ist nichts bekannt. Er wurde im Gegenteil eher als Eigenbrötler, introvertiert und kontaktschwach geschildert, sodass er in der Schule Opfer von Mobbing und Hänseleien gewesen sei. Längere Partnerschaften oder Intimbeziehungen scheint es nicht gegeben zu haben.

Zur Entwicklung der psychischen Erkrankung ab 2001/2002

In Kindheit und Jugend des Tobias R. ließen sich, abgesehen von den Besonderheiten in der Ausgangspersönlichkeit, keine Hinweise für ausgeprägte psychische Störungen finden. Zu einer manifesten psychischen Erkrankung ist es vielmehr erst Ende 2001/Anfang 2002 gekommen. Am 15.01.2002 erstattete Herr R. Strafanzeige bei der Kripo Bayreuth wegen einer von ihm vermuteten „Vergewaltigung“, womit gemeint war, dass er vom Vater einer Studienkollegin, die er einseitig als seine Freundin ansah, in seiner Wohnung überwacht und durch die Wand abgehört werde. Sein Verhalten erschien den Beamten so auffällig, dass er beim Gesundheitsamt vorgestellt wurde. Der zuständige Nervenarzt äußerte den Verdacht auf eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis mit paranoiden Inhalten und veranlasste gemäß Unterbringungsgesetz die Einweisung in eine psychiatrische Klinik wegen Eigengefährdung.
Bei der Klinikaufnahme gab Herr R. an, er habe sich im Frühjahr 2001 in eine Mitstudentin verliebt, ohne dass es allerdings zu einer Erwiderung der Liebesgefühle oder auch nur zu einem engeren Kontakt gekommen sei. Erwähnt sind Schwierigkeiten im Studium und bei der Vorbereitung der Klausuren, ferner Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Offenbar hatte Herr R. vorher auch schon Rat bei einer Psychologin gesucht, ohne dass es aber zur Einleitung einer professionellen Behandlung kam. Man kann annehmen, dass diese Verliebtheit, die erste und einzige, die aus der Biografie des Tobias R. bekannt geworden ist, ihn damals tief beeindruckt und emotional labilisiert hat.
Darüber hinaus aber schilderte Herr R. bei der Aufnahmeuntersuchung erneut deutlich abnorme Vorstellungen über die Eltern des Mädchens, die mit einer Beziehungsaufnahme nicht einverstanden gewesen seien. Sie hätten eine Vielzahl von Überwachungsmaßnahmen veranlasst, einen Detektiv mit seiner Beobachtung beauftragt, es sei eine Ton- und Bildüberwachung in seiner Wohnung erfolgt, zu der man sich illegal Zutritt verschafft habe; auch seien Infrarotkameras eingesetzt worden, die aus größerer Entfernung durch die Wände sehen könnten. Die Beschattung bezeichnete er als „psychische Vergewaltigung“. Darüber hinaus hätten auch andere Personen wie etwa ein Freund oder sein Vater eigenartige Dinge zu ihm gesagt, um zu prüfen, ob er verrückt sei.
Im psychischen Befund wurden ausgedehnte inhaltliche Denkstörungen beschrieben in Form eines systematisierten, schon länger bestehenden Wahnes mit Wahnstimmung, Wahnideen und Wahnwahrnehmungen. Hauptthemen seien Überwachung, Beobachtung, Bespitzelung und Verfolgung gewesen. Dagegen hätten sich Halluzinationen, bizarre Beeinflussungserlebnisse oder eindeutige Störungen des Ich-Erlebens nicht ergeben. Die Stimmung erschien anfangs verärgert über die polizeilichen Maßnahmen bei der Zwangseinweisung, ansonsten blieb das Verhalten einigermaßen situationsadäquat. Er war weder desorganisiert noch besonders reizbar oder aggressiv. Das formale Denken zeigte sich anfangs beschleunigt mit Logorrhö und ausschweifender Darstellung, später bestand eine Grübelneigung. Hinweise für einen aktuellen Intoxikationszustand fanden sich nicht, lediglich vereinzelt und mäßig habe es anamnestisch Konsum von Alkohol und Cannabis gegeben. Die Klinik fasste das Zustandsbild als Ergebnis einer krankhaften Entwicklung auf und stellte die Diagnose einer wahnhaften Störung, während sich die Verdachtsdiagnose des einweisenden Nervenarztes im Sinne einer schizophrenen Psychose nicht bestätigt habe.
Der stationäre Aufenthalt endete bereits am Abend des Aufnahmetages. Der Vater hatte mehrfach telefonisch interveniert, einen Rechtsanwalt eingeschaltet, mit Anzeige gedroht und einen erheblichen Druck aufgebaut. Von der Klinik wurde zwar die Indikation für eine psychiatrische Behandlung gestellt und darüber aufgeklärt, dass bei Nichtbehandlung mit einer Progredienz der Symptome zu rechnen sei, doch bestanden Patient und Familie auf der Entlassung. Hierzu notierte die Klinik, es sei eine klare Distanzierung von fremdaggressiven Absichten und auch von Suizidalität erfolgt. Allerdings habe keine Krankheitseinsicht bestanden, vielmehr habe der Patient geäußert, er glaube nicht an eine psychische Störung. Dennoch sei er nicht so weit außer Kontrolle gewesen, dass man eine zwangsweise Behandlung hätte einleiten können.
Die als Kompromiss vereinbarte Wiedervorstellung des Patienten am Tag nach der Entlassung in der Ambulanz der Klinik ist offenbar unterblieben, doch nahm in der Folgezeit der Vater erneut Kontakt auf, als vom Ordnungsamt die Frage der Fahrtauglichkeit aufgeworfen wurde. Hierzu erstellte ein Oberarzt im Mai 2002 ein psychiatrisches Gutachten, das zum Ergebnis kam, es lägen keine psychischen Gesundheitsstörungen vor, die für die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erheblich seien. Entgegen der Verdachtsdiagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis bei der Einweisung im Januar sei die Klinik zum Ergebnis gelangt, dass es sich bei der paranoiden Symptomatik um eine wahnhafte Störung gehandelt habe. Bei der Gutachtensuntersuchung hatte der Herr R. sich zwar nicht klar von seinen Vorstellungen über die Beobachtungs- und Bespitzelungsthemen distanziert, doch lag offenbar eine gewisse Desaktualisierung vor. Wahrscheinlich aber, so lässt sich retrospektiv vermuten, handelte es sich wohl in erster Linie um eine Dissimulation der Erkrankung bei einem vielleicht in der Dynamik etwas reduzierten, aber fortbestehenden Wahn.
Über den Verlauf der Erkrankung in den Folgejahren gibt es nur punktuelle Informationen. Einschlägige Kontakte zu Ärzten, Krankenhäusern oder Psychologen haben, soweit bekannt, nicht mehr stattgefunden. Offensichtlich schwelte die Wahnerkrankung weiter fort, denn ein an die bewusste Studienkollegin gerichteter Brief des Herrn R. vom März 2003 war voller Hinweise auf paranoide Symptome, auch kam es bei wahngetriebenen Nachforschungen des Herrn R. am Wohnort der Eltern zu Personenverkennungen. In diesem Brief gab Herr R. erstmals der später wiederholt vorgebrachten Überzeugung Ausdruck, sein Leben werde seit seiner Geburt von Geheimdienstleuten überwacht und in bestimmte Bahnen gelenkt. All dies stelle eine psychische Belastung dar, durch die sein Studium mittlerweile definitiv gefährdet werde.
Der nächste Beleg für das Fortbestehen des Wahnes ist eine zweite Strafanzeige, die Herr R. im November 2004 „wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ bei der Polizei in Hanau gestellt hat. Die Wahninhalte gingen nun noch deutlicher über das hinaus, was 2001 in der Klinik als umschriebene wahnhafte Störung angesehen worden war. Zwar wurde das frühere Thema der Verliebtheit in die Mitstudentin noch erwähnt, doch hatte sich der Kreis der Verdächtigten im Kontext der gewähnten Bespitzelung und Überwachung enorm ausgedehnt. Der wahnkranke Student verdächtigte Mitarbeiter der Universität, v. a. aber mächtige Organisationen auf Landes- und Bundesebene, ihn einer systematischen Überwachung zu unterziehen, ähnlich einer Bespitzelung durch die Stasi in der Ex-DDR. Darüber hinaus sah er in retrograder Ausdehnung der wahnhaften Vermutungen Verbindungen zu Bekannten aus seiner Schülerzeit und auch zum CIA.
Interessanterweise hat damals der Vater von Herrn R., der erneut und recht streitbar Partei für seinen Sohn ergriff, selbst eine Anzeige erstattet und die Vermutung unterstützt, dass die ganze Familie von staatlichen Institutionen bespitzelt werde. Er brachte dies mit seiner früheren Tätigkeit für ein amerikanisches Unternehmen oder mit Familienmitgliedern aus der Ex-DDR in Zusammenhang, auch spekulierte er über den „bekannten 11. September“ als Hintergrund für die Verfolgung des Sohnes. Hier wie in einigen anderen schriftlichen Äußerungen des Vaters bis hinein in die Gegenwart kann der Eindruck entstehen, dass er sich nicht nur generell mit dem Sohn solidarisiert und ihn unterstützt, sondern auch inhaltlich einige von dessen Wahnthemen übernimmt und somit in die Nähe zu einer „Folie à deux“ gerät.

Die äußerlich unauffälligen Jahre von 2005–2019

Nach der Strafanzeige des Jahres 2004 hat es dann bei Herrn R. eine gewisse „Latenzphase“ gegeben, in der nach außen hin keine Störungen erkennbar waren. Offenbar standen ihm genügend Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung, um nach Abschluss seines BWL-Studiums und der Diplomprüfung im April 2007 in den Jahren von 2008 bis 2018 eine zwar nicht herausragende, aber doch über weite Strecken recht tüchtige Berufstätigkeit auszuüben. Es gab kürzere oder längere Stationen als selbstständiger Handelsvertreter oder als Angestellter im Bereich von Kundenberatung, Finanzdienstleistung und Versicherungswesen. Tätigkeitsorte waren Hanau, Wiesloch, Trier, Hofheim im Taunus und die längste Zeit dann München, wo er von 2014 bis 2018 als Kundenberater für ein Internetportal angestellt war.
An den verschiedenen Arbeitsstellen wurde Herr R. von Vorgesetzten und Kollegen als überheblich und arrogant oder auch als introvertiert, jedoch als fachlich kompetent und engagiert charakterisiert. Ein Kollege aus den Jahren 2008/2009 bezeichnete seinen Arbeitsstil als sehr stringent, energisch und zielstrebig, ansonsten sei er eher ein isolierter Einzelgänger gewesen. Für die Zeit in München beschrieben Kollegen cholerische Verhaltensweisen und Stimmungsschwankungen, er wurde als wenig empathisch empfunden, dabei zurückgezogen und eigenbrötlerisch. Der wiederholt beschriebenen Neigung zu Eigensinn und Egozentrik dürften auch verschiedene Rechtsstreitigkeiten und die Beendigung mehrerer Arbeitsverhältnisse im Unfrieden entsprechen.
Der Eindruck von deutlichen Schwierigkeiten im sozialen Kontakt betrifft auch den engeren Bereich von Partnerschaften und sexuellen Beziehungen. Übereinstimmend wurden keine enge Freundschaft oder intime Kontakte beobachtet. Lediglich sporadisch sprach er später gegenüber Arbeitskollegen von einer Fernbeziehung oder einer Freundin, mit der er angeblich einen Urlaub in Mallorca gemacht habe, was aber nicht glaubhaft erschien, da es nähere Informationen oder Fotos nicht gegeben habe. Weitere Ausführungen und die Eigensicht des Herrn R. zu seinem Dasein als „Einspänner“ finden sich in den beiden Strafanzeigen aus dem Jahr 2019, die später noch eingehend zu erörtern sind.
Schließlich ist zum Thema von engeren Beziehungen und Sexualität auf eine ganze Reihe von nach dem Attentat aufgefundenen Videos mit etwas verqueren sexuellen Rollenspielen einschließlich transvestitischer, sodomitischer und masochistischer Elemente hinzuweisen, die in den elektronischen Materialien des Tobias R. abgespeichert waren. Dies wie auch die Kontakte zu Prostituierten und Escort-Damen legt die Vermutung nahe, dass eine gewisse Unerfülltheit und eine Präferenzstörung im Bereich von Sexualität und Intimität vorlagen.
Für eine beginnende Labilisierung in der Lebensführung sprechen mehrere polizeiliche Ermittlungsvorgänge in seinem letzten Jahr in München. Im August 2018 wurde Herr R. als Zeuge in einem Verfahren wegen verbotener Ausübung der Prostitution und als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen BtMG (Cannabis) geführt. Hintergrund war ein Streit in einem Ferienhaus in Iffeldorf zwischen ihm und einer Prostituierten bzw. Escort-Dame. Dabei hätten sexuelle Handlungen mit ihrer Zustimmung stattgefunden, doch habe er Filmaufnahmen machen wollen, womit sie nicht einverstanden gewesen sei. Ebenfalls im August 2018 war Herr R. Beschuldigter wegen der Herbeiführung einer Brandgefahr. Er soll in einem Wald in Ebersberg auf einer Fahrbahn ein Feuer entzündet haben, wobei vor Ort ein Stapel Pornohefte und ein Brandbeschleuniger festgestellt wurden. Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit erfolgte offenbar ein Einsatz der Polizei in seiner Münchener Wohnung, woraufhin ihm von der Vermieterin gekündigt wurde. Man einigte sich, dass er noch bis Februar 2019 in seiner Münchener Wohnung verbleiben konnte, bis er nach Hanau in das Elternhaus zurückkehrte.
Insgesamt entstand für die Jahre vor dem Geschehen in Hanau das Bild einer eingeschränkten, kargen Lebensform ohne intensivere soziale Kontakte, Freundschaften oder gar Partnerbeziehungen. Lediglich das Fußballspielen wurde während der Jahre in München bei einer Freizeitmannschaft fortgeführt. In den beiden Strafanzeigen von Ende 2019 (s. unten) äußerte er, er habe in München gekündigt, um seine ganze Aufmerksamkeit der Aufklärung einer Straftat zu widmen, womit offensichtlich die von ihm gewähnten Geheimdienstaktivitäten gemeint waren. Ein Anstellungsverhältnis hat seit Ende 2018 nicht mehr bestanden, obwohl es bis Ende 2019 noch mehrere eigeninitiative Bewerbungen bei Firmen im Raum Hanau/Frankfurt gab.

Zum fremdenfeindlich-rassistischen Gedankengut

Angesichts der spezifischen Opferwahl bei dem Geschehen in Hanau ist besonders relevant, welchen Stellenwert fremdenfeindliche und rassistische Elemente im Denken und im Verhalten des Attentäters besitzen. Bei der Durchsuchung des Elternhauses fand sich im Wohnzimmer eine ganze Reihe von Büchern mit rechtskonservativem und nationalistischem Inhalt. Laut Akten gab Herr T. R. in den Jahren von 2013 bis 2019 umfangreiche Bestellungen von Militariaschriften auf, die zumindest für Interesse an rechtem, geschichtsrevisionistischem Gedankengut sprechen, so über die deutsche Militärgeschichte, Reden Adolf Hitlers, Geschichte der Waffen-SS, Geheimdienstkrieg gegen Deutschland, angeblich verlorene Siege der Wehrmacht, Subversion und Propaganda, Präventivkriegsthesen oder die Aktivitäten der amerikanischen und britischen Geheimdienste. Dies dürfte ein Licht auf Denkgewohnheiten beim Vater und beim Sohn werfen.
Über diese möglicherweise präformierenden Aspekte aus dem familiären Hintergrund hinaus ist aber bei T. R. in früherer Zeit über dezidiert rassistische und fremdenfeindliche Einstellungen oder Äußerungen wenig bekannt geworden. Von mehreren Personen, die ihn in Kindheit und Jugend gekannt haben, wurde durchgängig verneint, dass er sich je fremdenfeindlich oder rassistisch geäußert habe. Allerdings hieß es von einer Zeugin aus der Zeit der Bankausbildung, Herr R. habe allgemein Äußerungen gegen nichtintegrierte Ausländer gemacht. Zu Frauen mit Kopftuch habe er gemeint, diese hätten in Deutschland nichts zu suchen. Ein anderer Ausbildungskollege berichtete, dass Herr R. etwas gegen Ausländer gehabt habe und beispielsweise einmal mit einer Türkin sowie einer Russin angeeckt sei. Anlässlich einer Wahllichtbildvorlage im Rahmen polizeilicher Ermittlungen sei er böse über die Ausländer auf den Bildern gewesen. Mehrmals habe er sich „tierisch aufgeregt“, dass Ausländer sich in der U‑Bahn laut unterhielten und schlechtes Benehmen zeigten.
Etwas ausgeprägter schilderte ein Arbeitskollege aus der Zeit um das Jahr 2009 herum ausländerkritisches Verhalten. So habe Herr R. abgelehnt, Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft im Fernsehen anzusehen, da dort nur noch Araber und Afrikaner spielen würden, auch habe er sich geweigert, mit zum Döneressen zu gehen, da es sich um türkische Kost handele. Aufgefallen sei ihm auch, dass er beim Musikhören nur rechtsradikale Lieder aufgerufen habe. Ferner habe er sich in der Bibliothek des Arbeitskollegen für Literatur interessiert, die sich mit dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus beschäftigten, auch habe er viele Fragen nach dessen beruflicher Vergangenheit bei der Jewish-Claim-Konferenz gestellt.
Aus der letzten Arbeitsstelle wurde von Kollegen und Vorgesetzten berichtet, T. R. habe enttäuscht von Politik und Staat gewirkt, sodass man ihn wohl eher als einen AfD-Wähler eingeschätzt habe. Andererseits habe er während seiner Münchener Zeit in dem multikulturellen Arbeitsumfeld wohl auch zu Personen mit Migrationshintergrund problemlos Kontakte gepflegt, obwohl man ihm angemerkt habe, dass er kein Ausländerfreund gewesen sei. Ein Arbeitskollege berichtete dagegen über einen antisemitischen Judenwitz, den Herr R. gemacht habe, doch soll er sich danach in authentisch wirkender Weise entschuldigt haben.
Im Hinblick auf die späteren Ereignisse erscheint es von besonderer Bedeutung, dass die an die staatlichen Behörden gerichteten Strafanzeigen vom November 2019 über die intensiven Beschreibungen der angeblichen geheimdienstlichen Machenschaften hinaus noch keine dezidiert fremdenfeindlichen und rassistischen Themen enthalten. Zwar gab es überhebliche Kommentare zur Kriegsführung der USA, die er mit dem Rat verband, sie möge „ihre Militärmaschine zur Stärkung Kriegseinsätzen in Irak und Afghanistan unterziehen“. Auch finden sich kritische Bemerkungen zur Frage, wie Deutschland mit dem Thema von Einwanderung und Ausländerkriminalität umgehen sollte, ferner wird eine Abneigung gegen arabische und muslimische Länder erkennbar. Darüber hinausgehende Bewertungen, Ankündigungen oder Handlungsanweisungen im Hinblick auf die Ausländerfrage finden sich dort aber noch nicht.
Dies steht in markantem Gegensatz zu den späteren Materialien, die in den letzten Wochen vor der Tat auf Datenträgern fixiert wurden und dann im Januar/Februar 2020 auch im Internet bzw. auf seiner Homepage zugänglich waren, bis sie nach dem Attentat von dort getilgt wurden. Die kriminalistische Auswertung der elektronischen Materialien hat frühe Hinweise in den Dateien auf verschwörungstheoretische Inhalte ab dem Jahr 2003 gefunden. Aber erst ab April 2019 ließen sich Textteile nachweisen, die als Vorstufen für das später auf der Homepage veröffentlichte Bekennermanifest mit der Bezeichnung „Begründung“ anzusehen sind. In der endgültigen Version enthielt es massiv fremdenfeindliche, rassistische und rechtsradikale Passagen, die jedoch, wie ausgeführt, in den ansonsten weitgehend textgleichen Strafanzeigen des Jahres 2019 noch nicht enthalten waren. Der Prozess der Radikalisierung von Einstellungen und Verhalten (Knäble et al. 2021) hat offenbar erst spät im Verlauf an Relevanz gewonnen. In aller Deutlichkeit, menschenverachtenden Kälte und Brutalität trat dies erst in den letzten, um die Vorfallszeit herum bekannt gewordenen Manifestationen im Internet, auf elektronischen Datenträgern und in posthum aufgefundenen Schriftstücken zutage (s. unten).

Die Strafanzeigen von 2019

Die oben beschriebene Situation einer Latenz ab dem Jahr 2005 änderte sich eindrucksvoll mit den beiden umfangreichen Strafanzeigen „gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation“, die Herr R. zunächst am 08.11.2019 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und sodann am 10.11.2019 bei der Staatsanwaltschaft in Hanau erstattet hat. Aus psychiatrischer Sicht sprechen diese Texte vom November 2019, für die sicherlich eine mehrmonatige Vorbereitungszeit anzunehmen ist, für eine wieder deutlich gestiegene Wahndynamik. Das Anliegen war für ihn offenbar so bedeutend, dass er sich gleich an zwei Stellen wandte und forderte, dass seine Angelegenheit mit höchster Priorität bearbeitet werde. Ferner forderte er im Oktober sowie im Dezember über zwei Rechtsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Hanau Akteneinsicht bzw. Sachstandsmitteilung und fragte selbst am 06.01.2020 noch einmal bei der Behörde nach, um, da seit der Anzeigenerstattung bereits 2 Monate ohne Rückmeldung vergangen seien, mit dem zuständigen Chefermittler in Kontakt zu kommen. Bedeutsam erscheint im Nachhinein auch die in seinen Schreiben enthaltene Formulierung, dies sei nach den Anzeigen in den Jahren 2002 und 2004 nun „der dritte und finale Anlauf“.
Textlich entsprechen die Anzeigen von 2019, die bis auf leichte Unterschiede im einleitenden Vorspann identisch sind, zu großen Teilen dem später im Internet veröffentlichten Manifest des Herrn R. Der Inhalt umfasst ein sehr ausgedehntes Wahnsystem mit den Hauptthemen von Verfolgung und Beeinträchtigung durch allmächtige, global über Raum und Zeit herrschende Geheimdienste, deren Aktivität er schon als Kleinkind gespürt habe. Ebenso deutlich werden Ich-zentrierte Überzeugungen von eigener Bedeutung und Größe, von seinem besonderen Wissen und seinen daraus resultierenden Fähigkeiten. Zum aktuellen Zeitpunkt würden Tausende deutsche Bürger ohne einen konkreten Anlass akustisch und visuell überwacht. Die Geheimdienstmitarbeiter seien nicht nur in der Lage, die Gedanken eines anderen Menschen zu lesen, sondern darüber hinaus auch fähig, sich in diese „einzuklinken“ und bis zu einem gewissen Grad eine „Fernsteuerung“ vorzunehmen. Daraus resultiere, dass einer Unmenge an deutschen Bürgern grundlos die Privatsphäre geraubt werde. Das, was Edward Snowden vor ein paar Jahren enthüllt habe, sei dagegen ein „Kindergeburtstag“.
Auch bei einem Gespräch mit einem ehemaligen Kollegen aus der Banklehre im Jahr 1999, das er als entscheidend hervorhob, sei für ihn erkennbar gewesen, dass der „Geheimdienst“ an diesem besagten Tag mit dabei gewesen sei, da er das „Einklinken“ habe spüren können. Schon damals sei das Thema „Einwanderung“ ein Thema gewesen und es habe zwischen ihnen beiden ein Konsens bestanden, dass bestimmte Volksgruppen (Türken, Libanesen, Kurden, Nordafrikaner etc. …) in unserem Lande nicht unbedingt positiv aufgefallen seien. Sinngemäß hätten sich seine Gedanken dahin entwickelt, dass es unmöglich sei, auf unserem Territorium Milliarden von Menschen aufzunehmen, um ihnen bessere Lebensvoraussetzungen zu geben. Folglich liege die Lösung des Problems darin, dass wir zu diesen Menschen hingehen, also keine Einwanderung zu uns, sondern Hilfe vor Ort. Das entscheidende Problem sei, dass korrupte verbrecherische Regime die eigene Bevölkerung in der Hand hätten und diese in einer „Hölle“ leben ließen, sei es aus Machthunger oder religiöser Verblendung. Dort gebe es Folter und Mord in tausendfacher Ausführung, und dies werde vom „Westen“ nicht unterbunden.
Zum Thema Frauen hieß es, das Verlangen, den richtigen Partner zu finden, könne bei Nichterfüllung freude- und leistungshemmend sein. Der Kompromiss, eine weniger gutaussehende Frau zu nehmen, mit der er sich irgendwie verstünde, sei nicht infrage gekommen – er habe das Beste haben wollen oder gar nichts. Der Geheimdienst, der ihn bereits ein Leben lang beobachtet habe, habe um diese „Achillesferse“ gewusst, zumal er offen eine Kriegserklärung an diese ihm unsichtbaren und unbekannten Personen ausgesprochen habe. Nach einigen Wochen in Bayreuth habe er begonnen, direkt in seiner Studentenwohnung mit den unsichtbaren Menschen zu sprechen. In seiner Naivität habe er damals geglaubt, die Menschen dazu bringen zu können, damit aufzuhören und die Überwachung einzustellen. Das Sommersemester 2001 sei ohne Liebesglück zu Ende gegangen und habe bei ihm eine immer stärkere Gewissheit gebracht, dass er überwacht werde. In der Nacht vom 10. September 2001 auf den 11. September habe er einen Traum eingespielt bekommen, der wie eine Visualisierung der „Überwachung“ gewesen sei und so stark gewirkt habe, dass aufgewacht sei und ausgerufen habe: „Das kriegt Ihr zurück.“ Am nächsten Tag habe sich der bekannte Anschlag auf das World Trade Center ereignet, und er habe intuitiv gewusst, dass ein Zusammenhang mit ihm bestünde bzw. der Anschlag von den USA ausgeführt worden sei.
Er habe bis zum heutigen Tage niemals eine Privat- oder Intimsphäre gehabt, und es gebe etliche Ereignisse, die Weltgeschichte geschrieben hätten, die auf seinen Willen zurückzuführen seien. Er könne sich deshalb gut fühlen. Es seien zwei verbrecherische Regime beseitigt worden, die USA justiere ihre Großstrategie nach seinen Vorstellungen aus, und Hollywoodfilme seien nach seiner Inspiration verfilmt worden. Allerdings gebe es in der Summe auch viele negative Begleiterscheinungen. Eine Hauptkonsequenz sei beispielsweise, dass er ein Leben lang keine Frau/Freundin gehabt habe, die letzten 18 Jahre ausschließlich deshalb nicht, da er sich eben keine Frau nehme, weil er wisse, dass er überwacht werde.
Abschließend äußerte der Autor seine Einschätzung über den Ursprung der Überwachung. Er gehe davon aus, dass nicht seine Geburt der Startpunkt gewesen sei, sondern bereits seine Eltern oder gar Großeltern in diese Überwachung hineingeraten seien. Diese Menschen stünden über dem amerikanischen Präsidenten, der ja als der mächtigste Mann auf dem Planeten gelte. Dass er selbst mitbekommen habe, dass er überwacht werde, sei eine Leistung, vielleicht sogar eine herausragende, und manche würden ihn deswegen als „Genie“ bezeichnen, da er geistig in der Lage gewesen sei, einen unsichtbaren Vorgang zu erfassen und sich vorzustellen. Er erwarte, dass sie (die Adressaten der Anzeige) auf ihn zugingen und mit ihm kommunizierten, sollten sie Fragen haben. Sie würden sich wahrscheinlich mit einer Organisation anlegen, welche derzeit die mächtigste auf der Welt sei.

Zur Lebenssituation in der Tatanlaufzeit

Warum es Ende 2018 zur Beendigung des Aufenthaltes in München gekommen ist, erscheint offen. Im Dezember 2017 hatte er eine Abmahnung erhalten, wegen einer beleidigenden sexuellen Bemerkung gegenüber einer Mitarbeiterin. Als er eine von ihm im August 2018 eingereichte Kündigung nachträglich zurückzunehmen versuchte, wurde vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich über das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses am 31.12.2018 geschlossen. Unklar ist, ob für die Kündigung eine Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber ausschlaggebend war, oder ob andere Gründe vorlagen, etwa die familiäre Situation mit der pflegebedürftigen Mutter in Hanau, das gegenüber verschiedenen Personen erwähnte Vorhaben einer Auswanderung in die USA oder vielleicht doch schon Vorstellungen über das spätere Attentat.
Belangvoll im Hinblick auf das spätere Geschehen sind vermehrte Schießaktivitäten des Herrn R. im Jahr 2019, die möglicherweise als Vorbereitungshandlungen gesehen werden können. Eine Affinität zu Waffen soll es schon seit der Jugend gegeben haben. In den Jahren 2014 und 2018 erwarb er legal 2 Pistolen. Zudem gab es Aktivitäten in Schießvereinen, zunächst in Bergen-Enkheim, wo er ab 2012 Mitglied war, sodann in der „Königlich privilegierten Schützengesellschaft von 1406“ in München, der er von 2014 bis 2019 angehörte, worauf er sehr stolz gewesen sei, so ein Arbeitskollege. Dort hat er bis 2018 an Schießübungen teilgenommen. Im Schießclub Bergen-Enkheim absolvierte er nach seiner Rückkehr von München nach Hanau im Jahr 2019 weitere 24 Schießtrainings.
Darüber hinaus hat sich Herr R. im Jahr 2019 um Schießtrainings für Pistole und auch Sturmgewehr auf einem Schießstand in Kroatien bei einem Anbieter bemüht, der als „Tactical Combat Academy“ firmierte. Kursleiter soll ein Exmitglied der US Special Forces mit zahlreichen Spezialausbildungen gewesen sein. Allerdings gab es bei der Teilnahme an dem Programm offenbar Schwierigkeiten. So wurde über einen 7‑stündigen Kurs für Pistolenschießen am 07.07.2019 berichtet, dass Herr R. nicht das gesamte Training habe absolvieren können, da er trotz Mahnungen vom Instruktor mangelhaft mit der Waffe umgegangen und deshalb vom weiteren Training ausgeschlossen worden sei. Auch am 20.09.2019, als er an einem Grundkurs für Sturmgewehr bzw. halbautomatischen Karabiner habe teilnehmen wollen, sei er letztlich nicht zum Training zugelassen worden. Auf den Instruktor habe er sehr unkonzentriert gewirkt, er habe den Augenkontakt nicht halten können und habe übermäßig geschwitzt. Wegen dieser Vorfälle sei er auf eine schwarze Liste der Firma gesetzt worden.
Über die Gründe für diese eigenartigen Versagenszustände im September 2019 ist nichts bekannt, sodass offenbleiben muss, ob es sich um eine Stressreaktion in fremder Umgebung gehandelt hat, oder ob psychische Störungen im Rahmen seiner schizophrenen Erkrankung eine Rolle gespielt haben. Ähnliche Versagenserscheinungen sind von den anderen Schießtrainings im Jahr 2019 nicht berichtet worden, vielmehr haben Personen aus dem Schießverein ihn für das Jahr 2019 als höflich und zuvorkommend, zwar introvertiert, aber ansonsten eloquent wirkend beschrieben.
Laut später bekannt gewordenen Informationen des FBI zu Flugreisebewegungen von Tobias R. soll es neben Einreisen in die USA in den Jahren 1993 und 1995 auch im November 2018 von München aus eine Reise über Island nach Denver in den USA gegeben haben. Als Bestimmungsort soll die Adresse eines Camps genannt worden sein, bei dem möglicherweise Beziehungen zu den Knights Templar bestehen. Dies erscheint insofern von Interesse, als auch der norwegische Attentäter Anders Breivik in seinem im Jahr 2011 über das Internet verbreiteten, ca. 1530 Seiten umfassenden „Manifest“, in dem es um seinen Hass auf Einwanderer und Muslime geht, intensiv auf „Knights Templar“ Bezug genommen hat.
Die familiäre Situation und das Leben von Tobias R. in den Monaten vor der Tat in Hanau waren offenbar durch Schwierigkeiten und Misserfolge bestimmt. Finanziell wiesen die Konten von Tobias R. einen Saldo von minus 34.000 € auf. Beim Vater war von Enttäuschung über sein Berufsleben und ebenfalls eine finanzielle Engpasssituation die Rede. Krankheit und Pflegebedürftigkeit der Mutter dürften ebenfalls eine erhebliche Belastung dargestellt haben. Ihre Versorgung wurde offenbar im Jahr 2019 und bis zum Schluss weitgehend von Tobias R. übernommen, während es der Vater abgelehnt habe, dass professionelle Pflegekräfte eingeschaltet wurden. Eine Überforderungssituation wurde auch von einer Familienangehörigen geschildert, die am 25.01.2020 einen Besuch bei der Familie R. machte.
In die Tatanlaufzeit des Jahres 2019 fallen auch die intensiven Arbeiten an den elektronischen Materialien. Die Analyse der Chronologie der später vorgefundenen Texte und Videos ergab, dass Herr R. sich seit Frühjahr 2019 ernsthaft mit der Ausformulierung seiner Theorien beschäftigt hat. Vorbereitungen zur Veröffentlichung seiner Thesen auf einer Homepage soll es ab Mitte März 2019 gegeben haben, wozu Herr R. sich im Juli von einer darauf spezialisierten Firma ein Angebot für die Erstellung einer Webseite eingeholt habe. Illustratoren, die er mit der Herstellung von Abbildungen für sein Manifest beauftragte, hat Herr R. von Mai bis August 2019 kontaktiert. Die Aufnahme des großen „Begründungsvideos“ erfolgte dann am 07.12.2019 in einem professionellen Studio in München unter Verwendung einer Teleprompter-Anlage.
Darüber hinaus hat er laut den Ermittlungen ab Juni 2019 Verbindung mit verschiedenen Detekteien gesucht, die Beweise für die von ihm gewähnten Sachverhalte finden sollten und von denen er sich offenbar Kontaktmöglichkeiten zu Mitarbeitern des BND, des Bundesamtes für den MAD, den Verfassungsschutz oder gar der Bundeskanzlerin erhoffte. Ferner stand er bis in den Januar 2020 hinein in Kontakt zu einem österreichischen Intuitionstrainer und Experten für „remote viewing“. Bemerkenswert an den Aktivitäten in den letzten Monaten erscheinen schließlich die Internetsuchen nach Frankfurter Schulen, das Ausspähen möglicher Tatorte und das Abschätzen potenzieller Opferzahlen als Hinweis auf rationale Planung und umsichtige Vorbereitung. Auch die Taten selbst, deren Ablauf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, sprechen für eine professionelle Vorbereitung, hohes Funktionsniveau mit ungestörter exekutiver Leistungsfähigkeit und ein kaltblütiges Agieren.

Zur inneren Tatseite

Bei den Hypothesen zum Motivationshintergrund für Attentate wie dieses ist zunächst zu berücksichtigen, dass psychische Störungen nicht generell zu zwischenmenschlicher Gewalt disponieren, doch ist das Risiko bei bestimmten Diagnosen etwas erhöht, insbesondere bei schizophrenen Psychosen (Maier et al. 2016). Gerade terroristische Einzeltäter weisen nach Seidenbecher et al. (2020) deutlich häufiger als andere terroristische Täter schwere psychische Erkrankungen auf, und bei paranoiden Attentätern werden typischerweise psychotische Erlebnisse der Beobachtung, Verfolgung und Beeinträchtigung im Laufe der Jahre um Elemente von Weltverschwörungstheorien, wie sie im Internet zu finden sind, ergänzt. Ihr Kern sei oft die Überzeugung, dass die weiße europäische Bevölkerung bewusst reduziert und letztlich durch andere ethnische/religiöse Gruppen wie etwa Muslime ersetzt werde, deren Kultur mit der westlichen unvereinbar sei. Dabei werde die anfangs nur in Bezug auf die eigene Person wahrgenommene Bedrohung im Verlauf auf die Gesellschaft bzw. die ganze Menschheit erweitert, wobei die realitätsgestörte Einordnung vermeintlicher Feinde und übermächtiger Organisationen als Rechtfertigung für die Terrorhandlungen diene.
Ähnliches dürfte für den speziellen Fall von Herrn R. anzunehmen sein, doch gibt es zu seinen Tatmotiven weder von Personen, die ihm nahestanden, noch von anderen konkrete Informationen darüber. Lediglich gegenüber einem ehemaligen Schulkollegen soll er im Sommer 2019 bei einer Zufallsbegegnung Angaben über Verfolgungstheorien und Geheimorganisationen gemacht haben, was auf die Virulenz dieser Themen hindeutet. Offenbar konnte Herr R. sein von intensiven Wahnvorstellungen bestimmtes Innenleben gut vor der Außenwelt verbergen.
Somit liegt die wesentliche Informationsquelle zum Motivationshintergrund in den bekennenden Dokumenten, die posthum sichergestellt wurden. Der Inhalt des Begründungsvideos besteht ganz überwiegend aus dem Text, der schon in den Strafanzeigen vom November 2019 enthalten war. Zu Beginn findet sich anstelle des knappen Lebenslaufes die deklamatorisch wirkende Mitteilung: „Dies ist eine Botschaft an das gesamte deutsche Volk!“. Er werde schildern, was ihm in seinem Leben widerfahren sei, und warum es jeder Deutsche wissen müsse. Im Mittelpunkt stehe die Tätigkeit eines „Geheimdienstes“. Wenn Herr R. betont, wie extrem wichtig es ihm sei, dass seine Angaben Bestätigung erhielten, auch wenn er dies nun nicht mehr erleben könne, so wird deutlich, dass diese Botschaft wohl im Bewusstsein des bevorstehenden Anschlages und auch des eigenen Todes verfasst wurde. Hiermit korrespondieren schriftliche Aufforderungen an den Vater, die in der Wohnung aufgefunden wurden und Anweisungen über den Umgang mit seinem „Vermächtnis“ enthielten, insbesondere die Aufforderung, für eine Veröffentlichung seiner Texte zu sorgen.
Zu den wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen im Begründungstext gegenüber den Strafanzeigen gehört, dass nun der Komplex von Ausländern, Migranten und Muslimen viel ausführlicher und radikaler abgehandelt wird. Den Beginn seiner Beschäftigung mit dem Thema ausländischer Volksgruppen führte Herr R. auf ein Erlebnis während seiner Banklehre zurück, als er nach einem Überfall auf die Filiale, in der er tätig war, von der Polizei befragt wurde und sich bei den Bildvorlagen über die vielen fremdländischen Gesichter wunderte. An späterer Stelle nannte er Berechnungen, wonach im gesamten Bundesgebiet täglich eine deutsche Person durch einen Ausländer getötet werde und sich die Zahl der Getöteten bei 365 Tagen im Jahr auf insgesamt 14.600 Personen in 40 Jahren summiere.
Die umfangreichen Ausführungen mit abfälligen Bemerkungen über Ausländer gipfelten in einer Passage, in der es hieß, Menschen aus diesen Volksgruppen seien instinktiv abzulehnen und hätten sich zudem in ihrer Historie nicht als leistungsfähig erwiesen. Umgekehrt habe er sein eigenes Volk kennengelernt als ein Land, aus dem das Beste und Schönste entstehe, was die Welt zu bieten habe. Es gebe hier Volksgruppen, die in jeder Hinsicht destruktiv seien. Als Kernproblem bezeichnete er, dass diese Völker komplett vernichtet werden müssten. Aufgezählt wurden sodann für eine „Grobsäuberung“, der eine „Feinsäuberung“ zu folgen habe, mehr als 30 Länder und Ländergruppen, die es zu eliminieren gelte, auch wenn es sich um mehrere Milliarden Menschen handele. Stünde ein Knopf zur Verfügung, der dies Wirklichkeit werden ließe, würde er diesen sofort drücken.
Neben anderen kleinen Veränderungen sind im letzten Abschnitt abweichend vom Text der Strafanzeigen etwa anderthalb Seiten hinzugefügt. Herr R. sprach über das Training seiner Gehirnkapazität mithilfe von strategischen Spielen und über die Verdummung der Menschheit auf diesem Planeten durch eine ganz kleine „Elite“, die über ein Geheimwissen verfüge, das sie der breiten Masse vorsätzlich vorenthalte. Für die Aufdeckung weiterer Geheimnisse verwies er auf Links in seiner Homepage. Diejenigen, welche das „Verbrechen“ ausübten, seien über alle seine Schritte informiert gewesen, die er unternommen habe, um die Straftat an die Öffentlichkeit zu bringen. Selbst das Schreiben dieser Zeilen hätten sie in Echtzeit zur Kenntnis genommen. Schon im Alter von wenigen Jahren habe er sich geschworen, wenn er richtig damit liege, dass er überwacht werde, gebe es Krieg. Dieser Krieg sei als Doppelschlag zu verstehen, gegen die Geheimorganisation und gegen die Degeneration unseres Volkes. Menschen kämen und gingen, das, was bleibe, sei das Volk.
Insofern hat Herr R. im „Fazit“ seines Erklärungsvideos noch einmal die beiden Hauptthemen benannt, die ihn in den letzten Jahren umgetrieben haben dürften, also das nach seiner Darstellung schon lebenslange Thema der Überwachung durch mächtige Geheimdienste und, neu hinzugekommen oder zumindest neu von ihm benannt, das Thema seiner rassistisch-völkisch-fremdenfeindlichen Ideologie.
Unter den verschiedenen Faktoren im Motivationshintergrund der Delikte besitzt die mit hoher Dynamik besetzte Wahnerkrankung sicherlich das stärkste Gewicht. An ihrem Beginn etwa im Jahr 2001 dürften die emotionalen Belastungen durch Studienbeginn und eine unerwiderte Verliebtheit in eine Kommilitonin eine wichtige Rolle gespielt haben. Die Entstehungsbedingungen für das Hinzutreten der ausgeprägten rechtsradikalen ideologischen Elemente in den letzten Jahren vor dem Tatgeschehen sind bislang nicht zu identifizieren. Am ehesten dürfte es sich, ausgehend von einer völkisch-nationalen Grundeinstellung, um eine Übernahme von ideologischen Positionen, Verschwörungstheorien und sektiererischen Weltsichten handeln, die aus dem Internet bezogen wurden, und für die es dort viele Vorbilder gibt, etwa im Sinne des rechtsextremistischen amerikanischen QAnon oder mit Motiven aus Science-Fiction-Filmen (Kröber 2020b). Hierauf deuten auch die einschlägigen Inhalte der von Herrn R. angegebenen Links auf seiner Homepage hin. Mit einiger Plausibilität dürfte ihm all dies als Antwort bei seiner Suche nach Erklärungen für seine paranoiden Erlebnisse gedient haben.
Dass es über den Kernbereich des Wahnes und über die rassistisch-fremdenfeindliche Ideologie eine Kommunikation mit anderen Menschen oder gar Absprachen gegeben hat, entweder über persönliche Begegnungen oder auf elektronischem Wege, ist nicht ersichtlich. Vom Gesamtbild her macht Tobias R. eher den Eindruck eines misstrauisch-verschwiegenen, kontaktarmen, am Schluss ganz auf internetbasierte Verschwörungstheorien ausgerichteten Einzelgängers, bei dem sich auf dem Boden der im Jahr 2001 ausgebrochenen schizophrenen Psychose langsam progredient eine extreme Weltsicht entwickelt hat, die am Ende in kalten Hass und fanatische Entschlossenheit eingemündet ist. Allerdings bleibt es letztlich unklar, jedenfalls beim bisherigen Wissensstand, was in seinen feindseligen Einstellungen, die sich initial ganz auf die ihn verfolgenden Geheimdienste bezogen, zu der geänderten Stoßrichtung gegen Ausländer geführt hat und wann diese Änderung erfolgte.
Doch auch wenn Einflüsse aus dem verschwörungstheoretischen und rechtsradikalen Kosmos des Internets sicherlich eine große Rolle bei Herrn R. gespielt haben, so bleibt doch der entscheidende Gesichtspunkt, dass im vorliegenden Fall alle derartigen Anregungen auf eine durch die paranoide schizophrene Erkrankung massiv deformierte Persönlichkeitsstruktur und Vorstellungswelt eingewirkt haben. Eine saubere Scheidung der Motivlage in krankheitsbedingte Fantasien einerseits und politisch-ideologischen Fanatismus nicht psychisch kranker Menschen andererseits erscheint bei Herrn R. nicht möglich, vielmehr waren aus psychopathologischer Sicht beide Dimensionen untrennbar miteinander verwoben. Primum movens war sicherlich die Schizophrenie, während der später sehr vielgestaltige Wahn in seinen Inhalten an aktuelle Themen der Zeit anknüpfte (vgl. Kranz 1955).
Die Tatsache schließlich, dass neben der in erster Linie fremdenfeindlich motivierten Erschießung der 9 Ausländer bzw. Personen mit Migrationshintergrund auch die Mutter getötet wurde, dürfte im Sinne einer sog. Mitnahme beim eigenen Suizid zu interpretieren sein, also motiviert durch den Wunsch, die pflegebedürftige Frau nicht allein zurückzulassen, zumal durch die Ereignisse um das Attentat und die Folgen erhebliche zusätzliche Belastungen zu erwarten gewesen wären. Hier scheint Herr R. erst später seine ursprüngliche Absicht geändert zu haben, da im Abschiedsvideo noch gute Wünsche an die Mutter für die ihr verbleibende Zeit übermittelt wurden.
Die Selbsttötung am Ende dürfte vor dem Hintergrund einer gewissen Ausweglosigkeit nach einer derartigen Tat zu sehen sein. Er selbst formulierte in der „Erklärung“ dazu, ihm sei nichts anderes übriggeblieben, als so zu handeln, wie er es getan habe, um die notwendige Aufmerksamkeit für seinen Krieg zu erringen. Denkbar sind aber auf dem Boden seiner Persönlichkeit auch Fantasien der märtyrerhaften Selbstopferung und eines grandiosen Fanals.

Zu Diagnose und Differenzialdiagnose

Das prämorbide Persönlichkeitsbild bei diesem intelligenten, mit erheblicher Energie und Zielstrebigkeit ausgestatteten Mann weist, wie beschrieben, einige schwierige und konfliktträchtige Eigenschaften auf, sodass von einer akzentuierten Persönlichkeit mit narzisstischen, schizoiden und paranoiden Zügen sowie offenbar einigen abnormen und bizarren Vorlieben im sexuellen Bereich auszugehen ist. Etwa um das Jahr 2001 ist es dann zu der schwerwiegenden psychischen Erkrankung gekommen, die im Januar 2002 beim einweisenden Nervenarzt zur Verdachtsdiagnosediagnose einer schizophrenen Psychose geführt hat. In der Rückschau erscheint es zwar nachvollziehbar, dass die Ärzte der Klinik bei dem jungen Studenten zurückhaltend mit der schwerwiegenden Schizophreniediagnose sein wollten und stattdessen die Diagnose einer umschriebenen wahnhaften Störung präferiert haben, wobei sicher auch die Dissimulationstendenzen bei einem misstrauischen Patienten in der Situation einer Zwangseinweisung zu berücksichtigen sind. Allerdings lagen bereits damals psychopathologische Phänomene vor, die als Symptome ersten Ranges pathognomonisch für eine Schizophrenie sind, z. B. Wahnwahrnehmungen. Im weiteren Verlauf sind dann immer mehr schizophrenietypische Symptome aufgetreten, etwa bizarre Wahninhalte, kosmischer und Katastrophenwahn, Ich-Störungen mit Eingeben von Gedanken, Gelenktwerden und Gedankenausbreitung, ferner imperative Stimmen, akustische Halluzinationen in Form von Rede und Gegenrede, psychotische Erinnerungsverfälschungen u. a. m.
Ganz im Vordergrund des Krankheitsbildes steht das paranoide Wahnsystem, das im Laufe der Jahre über die aktuelle Lebensumgebung hinaus eine immense Ausdehnung über Zeit und Raum hinaus erfahren hat und schließlich das gesamte Weltgeschehen umfasste. Wie felsenfest und unkorrigierbar die Überzeugungen waren, ergibt sich aus den Strafanzeigen in den Jahren 2002, 2004 und 2019, die ebenso wie das finale Attentat als Versuch anzusehen sind, in der realen Welt Aufsehen zu erregen und Unterstützung für seinen „Krieg“ gegen die geheimdienstlichen Machenschaften zu finden.
Es stellt es eine wichtige Besonderheit der paranoid-schizophrenen Erkrankung bei Herrn R. dar, dass trotz der mit den Jahren immer weiter ausufernden Wahnthematik viele andere psychische Funktionen weitestgehend intakt geblieben sind. Insofern hat die schizophrene Erkrankung nicht, wie es bei anderen chronisch verlaufenden Psychosen der Fall ist, zu einem fortlaufenden Zerfall der gesamten Persönlichkeit oder zu einem „Residualzustand“ geführt. Dies zeigt sich sehr eindrücklich an den Videoaufnahmen, die nach den Taten aufgefunden wurden. Sie präsentieren, wenn man vom wahnhaft geprägten Inhalt absieht, einen zwar etwas düster wirkenden, ansonsten aber sprachlich gewandten, gut konzentrierten, willensstark und entschlossenen auftretenden Mann, der in seiner Eigenwelt durchaus logisch argumentiert. Nur selten und diskret gab es in den nachgelassenen Materialien Verdachtsmomente für formale Denkstörungen, beispielsweise eine gelegentlich etwas inkonsistente und sprunghafte Argumentation bei den schriftlichen Produktionen.
Zweifellos ist die vorliegende Erkrankung nach heutigen Gepflogenheiten zu kodieren, als chronisch verlaufende paranoide Schizophrenie im Sinne von ICD-10: F20.0, die in diesem Fall jedoch außerhalb der gut verborgenen Wahnkrankheit viele psychische Funktionen relativ unbeeinträchtigt ließ. In der klassischen Psychiatrie hat Kraepelin derartige Fälle als „Paraphrenie“ beschrieben, gekennzeichnet durch einen sich langsam ausbreitenden Wahn mit einem guten Erhaltenbleiben der Persönlichkeit, auch in späten Stadien. Ebenfalls aus der älteren Psychiatrie stammt die Bezeichnung solcher Bilder als Paranoia, verstanden als chronische Entwicklung eines dauerhaften Wahnsystems bei völliger Erhaltung der Besinnungsfunktionen. Beispiele hierfür sind der Liebeswahn, der Prophetenwahn, der Eifersuchtswahn, der Größenwahn, der Abstammungswahn, der Erfindungswahn und als häufigstes der Verfolgungswahn.
Paradigmatisch für die Problemgeschichte der Paranoiafrage (vgl. Schmidt-Degenhard 2011) wurde der erwähnte Fall des Hauptlehrers Wagner, der bei ansonsten geordneter Lebensführung über viele Jahre an einem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn litt und schließlich ein ebenfalls lange vorher geplantes Massaker verübte. Seit der damaligen Beschreibung durch den Tübinger Psychiater Gaupp (1920), der den Entwicklungscharakter der Störung herausstellte und insofern am Beginn der späteren Schule von Kretschmer stand, wird dieses Krankheitsbild als Paranoia Gaupp bezeichnet. Später allerdings wurden die Bezüge solcher Bilder zum schizophrenen Formenkreis von Janzarik (1949) im Einklang mit der Schizophreniekonzeption Kurt Schneiders herausgestellt.

Schlussbemerkungen

Alles in allem zeigt sich das Bild eines von Verfolgungs‑, Beeinträchtigungs- und Größengedanken beherrschten Wahnsystems bei einem narzisstisch gestörten Menschen mit der Vorstellung, dass er ein Genie sei, alles durchschaue und die Mission habe, zumindest zu versuchen, die Welt von den Machenschaften der Geheimorganisationen zu befreien. In den finalen Manifesten wird die verzerrte Weltsicht noch etwas ausführlicher dargestellt als in den Strafanzeigen und v. a. um die viel stärker ausgeprägten Inhalte rassistischer und fremdenfeindlicher Art erweitert. Dass diese vorher noch nicht so deutlich gemacht wurden, dürfte auf taktischen Erwägungen beruht haben. Gerade auf der erhalten gebliebenen Fähigkeit zu einer kühl-rationalen, umsichtigen und geradezu raffiniert wirkenden Anpassung beim paraphrenen Wahn beruht die Gefährlichkeit solcher Täter.
Das Besondere an der Vorstellungswelt von Tobias R. ist eine eigentümliche Amalgamierung von einerseits der pathologischen Wahnentwicklung im Rahmen der schizophrenen Psychose und andererseits einer sich darauf aufpfropfenden rechtsradikal-völkisch-xenophoben Ideologie, zu der schließlich Versatzstücke aus zeittypischem Verschwörungsdenken hinzutraten. Bei alledem waren seine exekutiven Fähigkeiten zu Planung, Vorbereitung und Durchführung der Taten weitgehend unbeeinträchtigt. Durch die Wahnkrankheit massiv eingeschränkt war dagegen die Fähigkeit, sich reflektierend mit der eigenen, krankhaft verformten Weltsicht auseinanderzusetzen, die subjektive Interpretation kritisch gegen die allgemeinen Vorstellungen von Recht und Unrecht abzuwägen sowie dies schließlich für eine vernunftgetragene Willensbildung zu nutzen. Ohne in die weitere Differenzierung von Einsicht, Steuerung und Einsichtssteuerung beim Wahn einzutreten (Janzarik 1991), lässt sich also sagen, dass es krankheitsbedingt an der Desaktualisierungsfähigkeit gegenüber den allmählich sich verfestigenden Attentatsabsichten und insofern auch an der Fähigkeit zur einsichtsgemäßen Handlungssteuerung fehlte.

Interessenkonflikt

H. Saß gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
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Zurück zum Zitat Seidenbecher S, Steinmetz C, Möller-Leimkühler A‑M, Bogerts B (2020) Terrorismus aus psychiatrischer Sicht. Nervenarzt 91:422–432CrossRefPubMed Seidenbecher S, Steinmetz C, Möller-Leimkühler A‑M, Bogerts B (2020) Terrorismus aus psychiatrischer Sicht. Nervenarzt 91:422–432CrossRefPubMed
Metadaten
Titel
Zur Amalgamierung von Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken beim Terrorakt von Hanau
verfasst von
Univ.-Prof. Dr. med. Henning Saß
Publikationsdatum
11.04.2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 2/2022
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-022-00709-9

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