Erschienen in:
12.10.2023 | Zahnmedizinische Implantatprothetik | Medizinrecht
Zur (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht über Titanimplantatunverträglichkeiten bei Implantatversorgungen
Zugleich Anmerkung zu OLG Thüringen, Urteil v. 14.02.2023 – 7 U 492/21
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn, Jan O. Schmieding
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
|
Ausgabe 4/2023
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
In einem Berufungsurteil
1 vom 14.02.2023 entschied das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) über Rechtsfragen zur (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht beim Einsatz von Titanimplantaten. Im Raum stand das Problem, wie weit die Aufklärungspflicht über mögliche Risikoursachen einer solchen Behandlung reicht. Der Klägerin wurden durch die Beklagtenseite mehrere Zahnimplantate aus Titan eingesetzt. Im Vorfeld des Eingriffs fand ein Aufklärungsgespräch statt. Darin informierten die beklagten Ärzte die klagende Patientin über Risiken der Behandlung. Insbesondere fand eine Aufklärung über Risiken wie Blutungen, Wundinfektionen, Entzündungen und Implantatverlust statt. Eine Aufklärung über mögliche allergische Reaktionen, die durch Kleinstpartikel aus Titan hervorgerufen werden könnten, erfolgte nicht. Nach der Implantation zeigte sich im klinischen Erscheinungsbild ein irritativer Befund der Mundschleimhaut. Ob eine Reaktion – wie von der Klägerin behauptet – aufgrund des in dem Implantat enthaltenden Titan aufgetreten ist, konnte nicht abschließend festgestellt werden. Die eingebrachten Implantate mussten wieder entfernt werden. Es stellt sich die Frage, was die Gerichtsentscheidung für zukünftige mund-, kiefer- und gesichts(MKG‑)chirurgische Aufklärungsgespräche bedeutet. …