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Erschienen in: Die MKG-Chirurgie 4/2023

12.10.2023 | Zahnmedizinische Implantatprothetik | Medizinrecht

Zur (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht über Titanimplantatunverträglichkeiten bei Implantatversorgungen

Zugleich Anmerkung zu OLG Thüringen, Urteil v. 14.02.2023 – 7 U 492/21

verfasst von: Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn, Jan O. Schmieding

Erschienen in: Die MKG-Chirurgie | Ausgabe 4/2023

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Auszug

In einem Berufungsurteil1 vom 14.02.2023 entschied das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) über Rechtsfragen zur (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht beim Einsatz von Titanimplantaten. Im Raum stand das Problem, wie weit die Aufklärungspflicht über mögliche Risikoursachen einer solchen Behandlung reicht. Der Klägerin wurden durch die Beklagtenseite mehrere Zahnimplantate aus Titan eingesetzt. Im Vorfeld des Eingriffs fand ein Aufklärungsgespräch statt. Darin informierten die beklagten Ärzte die klagende Patientin über Risiken der Behandlung. Insbesondere fand eine Aufklärung über Risiken wie Blutungen, Wundinfektionen, Entzündungen und Implantatverlust statt. Eine Aufklärung über mögliche allergische Reaktionen, die durch Kleinstpartikel aus Titan hervorgerufen werden könnten, erfolgte nicht. Nach der Implantation zeigte sich im klinischen Erscheinungsbild ein irritativer Befund der Mundschleimhaut. Ob eine Reaktion – wie von der Klägerin behauptet – aufgrund des in dem Implantat enthaltenden Titan aufgetreten ist, konnte nicht abschließend festgestellt werden. Die eingebrachten Implantate mussten wieder entfernt werden. Es stellt sich die Frage, was die Gerichtsentscheidung für zukünftige mund-, kiefer- und gesichts(MKG‑)chirurgische Aufklärungsgespräche bedeutet. …
Fußnoten
1
OLG Thüringen, Urteil v. 14.02.2023 – 7 U 492/21.
 
2
LG Gera, Urteil v. 27.04.2021 – 6 O 852/17.
 
3
So auch BGH, Urteil v. 15.04.2014 – VI ZR 382/12.
 
4
Vgl. BGH, Urteil v. 29.11.1994 – VI ZR 189/93.
 
5
Von Beahr, Immunologie des Titans, ZWR 2010, 119ff.
Mueller/Valentine-Thon, Hypersensitivity to titanium: Clinical and laboratory evidence, 2006.
 
6
BGH, Urteil v. 15.04.2014 – VI ZR 382/12; BGH, Urteil v. 29.11.1994 – VI ZR 189/93; BGH, Urteil v. 19. 10. 2010 - VI ZR 241/09; BGH, Urteil v. 21.11.1995 - VI ZR 329/94; BGH, Urteil v. 10.02.1987 – VI ZR 68/86, BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12, NJW 2014, 1529, 1530.
 
7
BGH, Urteil v. 19. 10. 2010 - VI ZR 241/09.
 
8
BGH, Urteil v. 19. 10. 2010 - VI ZR 241/09; BGH, Urteil v. 21.11.1995 - VI ZR 329/94.
 
9
BGH, Urteil v. 10.02.1987 – VI ZR 68/86.
 
10
Vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - VI ZR 230/12, NJW 2014, 1529, 1530; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2019 — 8 U 148/18.
 
11
Vgl. Barfuss, Anne, Titan-Implantat: Hat der Goldstandard ausgedient?, https://​dentalmagazin.​de/​expertenzirkel/​titan-implantat-hat-der-goldstandard-ausgedient/​.
 
Metadaten
Titel
Zur (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht über Titanimplantatunverträglichkeiten bei Implantatversorgungen
Zugleich Anmerkung zu OLG Thüringen, Urteil v. 14.02.2023 – 7 U 492/21
verfasst von
Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn
Jan O. Schmieding
Publikationsdatum
12.10.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die MKG-Chirurgie / Ausgabe 4/2023
Print ISSN: 2731-748X
Elektronische ISSN: 2731-7498
DOI
https://doi.org/10.1007/s12285-023-00441-1

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